"Im § 8 des Schulgesetzes für das Land Berlin vom 15. Januar 2004 werden die Schulen dazu verpflichtet, ihr schuleigenes pädagogisches Handlungskonzept und ihre Umsetzung der Rahmenlehrplanvorgaben im Schulprogramm zu dokumentieren.
Ein solches Handlungskonzept hat fachbezogene und fachübergreifende Aspekte. Es verdeutlicht, die in einer Schule zusammengearbeitet wird, um den Kompetenzerwerb der Schülerinnen und Schüler zu unterstützen und zu fördern. Dabei berücksichtigt es neben den verbindlichen Rahmenvorgaben das schulische Umfeld und die pädagogische Prägung der Schule. Angelehnt an allgemeine fachliche und überfachliche Zielsetzungen formulieren die einzelnen Fachbereiche ihre spezifischen Ziele und dokumentieren ihre Absprachen zur fachübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen und mit außerschulischen Einrichtungen."
(Aus: Leitfaden zur Arbeit am Schulinternen Curriculum,
SenBWF, 2006)
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