Lehr- und Lernmittel sollen die Schulen dabei unterstützen, die im
Brandenburgischen Schulgesetz verankerten Ziele der Erziehung und Bildung zu erreichen.
Während Lehrmittel für die Hand der Lehrkraft bestimmt sind, arbeiten die Schülerinnen und Schüler mit den Lernmitteln.
Dazu gehören Schulbücher, audio-visuelle Medien und Lernsoftware, aber auch Wörterbücher, Nachschlagewerke u.ä. Ob ein Lernmittel zulassungspflichtig oder pauschal zugelassen ist steht in der
Lernmittelverordnung. Welche zulassungspflichtigen oder auch pauschal zugelassenen Lernmittel eingesetzt werden entscheiden die jeweiligen Fachkonferenzen an den Schulen.
Primarstufe und Sekundarstufe IDer
Katalog der zugelassenen Schulbücher ist die gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Lernmitteln in den Klassen 1 bis 10 an Schulen des Landes Brandenburg. Er wird in Abstimmung mit den Rahmenlehrplänen auf der Grundlage der Lernmittelverordnung erstellt und ist gegliedert nach Unterrichtsfächern.
Berufliche Bildung
Lernmittel für die Bildungsgänge der Oberstufenzentren sind nicht zulassungspflichtig. Sie werden durch die Entscheidung der Fachkonferenz an der jeweiligen Schule eingesetzt. Für die Auswahl der Lernmittel können jedoch Kriterien dienlich sein, die den
Orientierungsschwerpunkten (pdf - 93KB) und der Checkliste zu entnehmen sind.
Sekundarstufe II
Lernmittel für den Bildungsgang der gymnasialen Oberstufe sowie den Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife im Zweiten Bildungsweg sind nicht zulassungspflichtig. Sie werden durch die Entscheidung der Fachkonferenzen der jeweiligen Schule eingesetzt (
Lernmittelverordnung des Landes Brandenburg).
Die Internetseite Lehr- und Lernmittel des
MBJS enthält den
Schulbuchkatalog und neben den notwendigen Materialien für die Lernmittelprüfung auch Informationen für Eltern. Sie versteht sich in seiner Servicefunktion als Arbeitsplattform für Schulen, Schulbuchgutachter und die Schulbuchverlage. Im Anhang des Schulbuchkataloges stehen auch Buchempfehlungen zum Einsatz als
Zusatzliteratur.