Die Rahmenlehrpläne der neuen Generation konzentrieren sich auf fachspezifische Kerninhalte und Kompetenzen und bieten variable Möglichkeiten, sich im Unterricht der deutsch-deutschen Geschichte zu nähern. Dies bedeutet für die Berücksichtigung einzelner Themen, dass die Entscheidungen der thematischen Ausgestaltung des Pflichtbereiches in der Fachkonferenz bzw. an der einzelnen Schule getroffen wird. Die Länder Berlin und Brandenburg stärken hiermit, einem bundesweiten Trend folgend, die Selbstständigkeit der Schulen, das Curriculum entsprechend ihren pädagogischen Schwerpunkten standortspezifisch auszugestalten.
Mit der Orientierung auf die fachlich relevanten Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler legen die neuen Rahmenlehrpläne nicht nur fest, was die Schülerinnen und Schüler am Ende der Doppeljahrgangsstufen wissen sollen – sie legen auch fest, was sie können sollen. So steht zum Beispiel im Fach Geschichte die Entwicklung der Fähigkeit zu eigenständigem und rationalem historischen Denken und Urteilen bei Schülerinnen und Schülern im Zentrum des historischen Lernens. Nur historisches Lernen, das kompetenzorientiert ist, hat die Chance, nachhaltig zu sein.