Die sowjetische Geheimpolizei errichtete ab Mai 1945 in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) zehn Speziallager, in denen deutsche Zivilisten gefangen gehalten wurden.
Im Gegensatz zu den Internierungslagern der Westalliierten handelte es sich bei der Mehrzahl der in den Speziallagern Inhaftierten um kleinere und mittlere Funktionsträger der NSDAP. Eine Überprüfung individueller Schuld fand nicht statt. Häufig erfolgten die Verhaftungen jedoch willkürlich oder aufgrund von Denunziationen. Geständnisse bei den Verhören erzwang der NKWD zumeist durch Folter.
Ab September 1945 betrieb die sowjetische Besatzungsmacht auf dem Gelände des ehemaligen Kriegsgefangenenlagers in Mühlberg das sogenannte Speziallager Nr. 1.
Die Einweisungen fanden ohne Haftbefehl, ohne Mitwirken eines Staatsanwalts, ohne Verhandlung oder Verurteilung, ohne zeitliche Begrenzung und ohne aussagefähige Papiere statt. Die Gefangenen wurden völlig isoliert und waren zum Nichtstun verurteilt. Die intensiv ausgebauten Sicherungsanlagen konnte kein Gefangener überwinden.
Bereits Ende 1945 wurden nahezu 10.000 Lagerinsassen gezählt. Insgesamt durchliefen etwa 22.000 "Arrestanten" das Speziallager Nr. 1 in Mühlberg.
Im September 1948 wurde das Lager aufgelöst. 3.700 Inhaftierte wurden nicht entlassen, sondern in das Speziallager Buchenwald verlegt. Erst 1950 erfolgte auch die Auflösung des Speziallagers Nr. 2 in Buchenwald.
Mehr als 3.000 Insassen des Lagers Mühlberg waren bereits seit 1946 zur Zwangsarbeit in den sowjetischen GULAG gebracht worden, wo Hunderte von ihnen den Tod fanden. Im Dezember 1950 erfolgte die endgültige Räumung des Lagers durch die Besatzungsmacht und die Übernahme durch die Volkspolizei. Neubauern durften 1951 das Lager abbrechen. Es wurde ein "Schweigewald" angepflanzt.
Im Speziallager Mühlberg fanden 6.765 Menschen den Tod. Sie starben überwiegend an Unterernährung und Krankheiten und wurden namenlos in Massengräbern bestattet.
Anders als bei den nationalsozialistischen Konzentrationslagern lässt sich eine Vernichtungsabsicht an den Häftlingen in den Speziallagern nicht belegen. Übergriffe vom Lagerpersonal kamen nur in Ausnahmefällen vor.