Unter Beibehaltung der sechsjährigen Grundschule im Land Brandenburg können ab dem Schuljahr 2007/08 zur Förderung besonderer Leistungen und Begabungen Schülerinnen und Schüler bereits nach vier Jahren Grundschulzeit an ausgewählten Gymnasien oder Gesamtschulen aufgenommen werden. Das Brandenburgische Schulgesetz sieht vor, dass die Einrichtung von Leistungs- und Begabungsklassen (LuBK) ab Jahrgangsstufe 5 an bis zu 35 Schulstandorten in öffentlicher und anteilig freier Trägerschaft möglich ist.
Ein erfolgreicher Auftakt zum Aufbau der Stützpunkte der Begabtenförderung an den Staatlichen Schulämtern und zur Einrichtung von Leistungs- und Begabungsklassen an ausgewählten Schulen im Land Brandenburg fand am 23.11.2006 im
LISUM Brandenburg statt.
Nach der Begrüßung durch den Direktor des
LISUM Brandenburg, Herrn Dr. Jan Hofmann, und einem Grußwort des Ministers für Bildung, Jugend und Sport, Herrn Holger Rupprecht, leitete der Staatssekretär, Herr Burkhard Jungkamp, die Tagung mit einem Vortrag zum Thema "Begabung als Chance nutzen - Thesen zur Bedeutung der Begabtenförderung" ein. Danach wurde eine "Landkarte der Begabtenförderung" erstellt, auf der die insgesamt 10 Schulen, von denen Lehrkräfte an den Stützpunkten der Begabtenförderung mitarbeiten, sowie die 34 Schulen verzeichnet sind, die zum Schuljahr 2007/2008 Leistungs- und Begabungsklassen (LuBK) einrichten werden. Vertreter der zukünftigen LuBK-Schulen, Mitarbeiter der Stützpunkte der Begabtenförderung und Schulräte mit der Fachaufgabe Begabtenförderung und Wettbewerbe haben in Arbeitsgruppen über erreichte Arbeitsstände und anstehende Aufgaben diskutiert und erste Kooperationsabsprachen getroffen. Die Stützpunkte der Begabtenförderung, deren Mitarbeiter derzeit am
LISUM Brandenburg qualifiziert werden, werden auch zum Schuljahr 2007/2008 ihre Arbeit in der Region aufnehmen.