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Medien

Allgemeine Informationen
 
In der Richtlinie Entwicklungs- und Modellvorhaben im Bildungsbereich, die im Juli 2008 in Amtsblatt 05/2008 des MBJS veröffentlicht wurde, ist als Gegenstand der EFRE-Förderung in den Jahren 2007-2013 u. a. die "Ergänzung der IT-Ausstattung von Schulen, die zu einer Studienberechtigung führen", ausgewiesen. Als übergreifende Ziele werden die "Verbesserung der Studierfähigkeit" und die "Verbesserung der IT-Kompetenz der Schülerinnen und Schüler" genannt.
 
Der konzeptionelle Ansatz zur Erreichung dieses Ziels (und zugleich die formale Voraussetzung zur Förderung) ist die Erstellung eines schulischen Medienentwicklungsplans (MEP). In der Richtlinie wird dementsprechend (unter Punkt 4.1) als Zuwendungsvoraussetzung die Vorlage eines "Konzepts für das Entwicklungs- und Modellvorhaben" genannt. Das Spektrum der Aspekte, den ein schulischer MEP berücksichtigen sollte, ist der Checkliste zur Antragstellung als Anlage beigefügt.
 
In Zusammenhang mit der Richtlinie sind folgende Setzungen zu beachten:
  • Die Antragstellung zur EFRE-Förderung erfolgt gemäß § 110 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) durch den Schulträger auf der Basis eines von den Fachkonferenzen und der Schulkonferenz auf Vorschlag der Konferenz der Lehrkräfte gebilligten Medienentwicklungsplans.
  • Als Planungsgröße gilt ein Richtwert von 400,00 € Investitionsvolumen pro "mittelfristig gesicherte/m Schüler/in" in der GOST. Teil der Antragstellung ist deshalb eine abgestimmte Prognose zur mittelfristigen Entwicklung der Anzahl der Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe an dem jeweiligen Standort (Prognose für Schuljahr 2011/12).
  • Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung, bedarf also der Kofinanzierung durch den Schulträger. Sie berücksichtigt die gegenwärtige Aufteilung des Landes in zwei Förderregionen (vgl. www.efre.brandenburg.de).
  • Im Nordwesten des Landes (Konvergenzregion) gelten Fördersätze  im Verhältnis von maximal 70:30 (70% Förderung und 30% Eigenanteil des Schulträgers), im Südosten (Phasing-out-Region) im Verhältnis von maximal 50:50 (50% Förderung und 50% Eigenanteil des Schulträgers).
  • Ab 2010 gelten folgende Termine: Antragstellung bis 31.03. -> Förderbescheid voraussichtlich im 3. Quartal; Antragstellung bis 30.09. > Förderbescheid voraussichtlich im 1.Quartal des Folgejahres.
  • Die Umsetzung der Fördermaßnahme erfolgt durch die InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB).
Redaktionell verantwortlich: Dr. Michael Kaden, MBJS
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EFRE-Förderprogramm

Infoseiten der InvestitionsBank des
Landes Brandenburg, Antragsformular
(Link)
 
RL Entwicklungs- und Modellvorhaben im Bildungsbereich
(Auszug aus Amtsblatt 2008/05)
[pdf-Datei, 112 KB
 
Checkliste zur Antragstellung 2010-2013 (Umsetzungsphase)
Die Checkliste [pdf-Datei, 110 KB] enthält auch eine exemplarische Gliederung eines MEP.

BSCW/ONLIFE (interner Bereich)

Anmeldung: Login
 
Hier gelangen Sie zu dem geschlossenen BSCW-Arbeitsbereich für Schulen mit gymnasialer Oberstufe und Schulträger im Land Brandenburg, die einen Medienentwicklungsplan (MEP) erstellen oder umsetzen.
 
Auf der Plattform werden MEP-Materialien ausgetauscht und entwickelt. Schulen haben die Möglichkeit, ihren MEP intern anderen Schulen vorzustellen und Online-Beratungsangebote zu nutzen.
 
Registrierung:
[doc-Datei, 209 kB]

Medienbezogene Inhalte in den RLP der GOST - Synopse

 
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