Im Schuljahr 2006/2007 wurde in Berlin das Zentralabitur eingeführt. In den Fächern Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen werden nun zentrale Aufgaben für die schriftliche Abiturprüfung gestellt. Ab dem Schuljahr 2012/2013 kommen zu diesen Fächern Biologie und Geografie dazu.
Über die rechtlichen Rahmenbedingungen von Unterricht und Prüfungen in der gymnasialen Oberstufe können Sie sich in der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (
VO-GO) informieren.
Weitere allgemeinen Bestimmungen zu den Prüfungsaufgaben, der Durchführung der schriftlichen und mündlichen Prüfung, die Sonderbestimmungen für die Prüfung zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses und für die Abiturprüfung sind in den Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen)definiert. Die für die jeweiligen Prüfungsjahrgänge geltenden Fassungen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Abiturprüfung.
Weitere Rechtsvorschriften finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin unter diesem
Link.
Fachliche Informationen zu Unterricht und Prüfungen finden Sie in den
Fachbriefen, die gemeinsam von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung und dem Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg herausgegeben werden.