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Unterricht

Einheitliche Prüfungsanforderungen
Das Abitur oder die Allgemeine Hochschulreife ist eine bundesweit gültige schulische Abschlussqualifikation.
Die Sicherung der Qualität dieser Qualifikation ist eine der wichtigsten Aufgaben der Kultusministerkonferenz (KMK).
Aus diesem Grund erlässt sie neben einer Vielzahl anderer qualitätssichernder Maßnahmen
Einheitliche Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung (EPA), in denen vergleichbares Orientierungswissen, fachliche Standards und Grundkompetenzen, die über den spezifischen Auftrag des jeweiligen Faches hinausgehen, beschrieben werden.
Zur Zeit findet hier ein Neuorientierungsprozess statt.
 
Inkraftsetzung neuer EPA für Brandenburg
Erstmals für das Abitur 2005 in Brandenburg gelten neue EPA in den Fächern

Ab dem Abitur 2007 gelten neue EPA für die Fächer

Weitere neue EPA gelten ab dem Abitur 2008:
 
Ab dem Abitur 2009 gelten neue EPA für
(Siehe auch Dritte Verwaltungsvorschriften zur Änderung der VV-Einheitliche Prüfungsanforderungen vom 14.Februar 2006)

Die hier nicht als Datei angebotenen EPA können von der Homepage der KMK bezogen werden.
 
Operatoren in den EPA
Eine Synopse der in den verschiedenen EPA verwendeten Operatoren finden Sie hier.
Redaktionell verantwortlich: Dorothea Trepte, LISUM
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