Das Abitur oder die Allgemeine Hochschulreife ist eine bundesweit gültige schulische Abschlussqualifikation.
Die Sicherung der Qualität dieser Qualifikation ist eine der wichtigsten Aufgaben der Kultusministerkonferenz (
KMK).
Aus diesem Grund erlässt sie neben einer Vielzahl anderer qualitätssichernder Maßnahmen
Einheitliche Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung (EPA), in denen vergleichbares Orientierungswissen, fachliche Standards und Grundkompetenzen, die über den spezifischen Auftrag des jeweiligen Faches hinausgehen, beschrieben werden.
Zur Zeit findet hier ein Neuorientierungsprozess statt.
Inkraftsetzung neuer EPA für Brandenburg
Erstmals für das
Abitur 2005 in Brandenburg gelten neue
EPA in den Fächern
Ab dem
Abitur 2007 gelten neue
EPA für die Fächer
Weitere neue
EPA gelten ab dem
Abitur 2008:
Ab dem
Abitur 2009 gelten neue
EPA für
(Siehe auch Dritte Verwaltungsvorschriften zur Änderung der
VV-Einheitliche Prüfungsanforderungen vom 14.Februar 2006)
Die hier nicht als Datei angebotenen
EPA können von der Homepage der
KMK bezogen werden.
Operatoren in den EPA
Eine Synopse der in den verschiedenen
EPA verwendeten Operatoren finden Sie
hier.
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LISUM, Bildungsserver Berlin-Brandenburg