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Berufliche Bildung

Berufsfachschule (mehrjährig) Brandenburg

Berufsfachschule (mehrjährig)

Berufsausbildung nach Landesrecht

Anders als in der dualen Berufsausbildung findet in den Bildungsgängen der Berufsfachschule die Ausbildung vollständig im Oberstufenzentrum statt. Sie wird daher auch als vollzeitschulische Berufsausbildung bezeichnet.

Wirtschaft/Technik

  • Kaufmännische Assistentin/Kaufmännischer Assistent, Schwerpunkt Bürowirtschaft
  • Kaufmännische Assistentin/Kaufmännischer Assistent, Schwerpunkt Fremdenverkehr
  • Chemisch-technische Assistentin/Chemisch-technischer Assistent
  • Biologisch-technische Assistentin/Biologisch-technischer Assistent
  • Landwirtschaftlich-technische Assistentin/Landwirtschaftlich-technischer Assistent, Schwerpunkt Agrikulturchemie und Umweltanalytik
  • Assistentin/Assistent für Automatisierungs- und Computertechnik

Soziales

Die Ausbildung zur Sozialassistentin oder zum Sozialassistenten dauert zwei Schuljahre und schließt mit einer Prüfung ab (siehe Berufsfachschulverordnung Soziales).
 
Aufnahmevoraussetzung ist die erweiterte Berufsbildungsreife oder ein gleichwertiger Abschluss (siehe Sekundarstufe-I-Verordnung). In das zweite Schuljahr kann aufgenommen werden, wer die Fachhochschulreife, die allgemeine Hochschulreife oder einen gleichwertigen Abschluss nachweist (siehe Gymnasiale Oberstufe-Verordnung). Die Ausbildung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil.
 
Wer neben dem erfolgreichen Abschluss des Bildungsganges die Fachoberschulreife oder einen gleichwertigen Abschluss nachweist, erwirbt die Zugangsberechtigung für die Bildungsgänge der Fachschule Sozialwesen oder für den einjährigen Bildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife an der Fachoberschule.

Kaufmännische Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz

Drei Jahre dauert an der Berufsfachschule die Ausbildung in kaufmännischen Berufen. Am Ende der Ausbildung steht eine Abschlussprüfung vor dem Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer in dem gewählten Ausbildungsberuf (zum Beispiel Bürokauffrau/Bürokaufmann). Der dreijährige Bildungsgang vermittelt die für die Abschlussprüfung notwendigen theoretischen und prakischen Kenntnisse und erweitert die Allgemeinbildung. Der schulische Unterricht wird im ersten und zweiten Schuljahr durch ein betriebliches Praktikum von acht zusammenhängenden Wochen ergänzt. Die Aufnahmevoraussetzung für diesen Bildungsgang an einer Berufsfachschule ist die erweiterte Berufsbildungsreife oder ein gleichwertiger Abschluss (siehe Sekundarstufe-I-Verordnung). Bewerben können sich an der Berufsfachschule Jugendliche, die ihre Wohnung oder ihren Aufenthaltsort im Land Brandenburg haben.
Redaktionell verantwortlich: Christian Baumelt, LISUM
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