Aufnahmevoraussetzung ist die erweiterte Berufsbildungsreife oder ein gleichwertiger Abschluss (siehe
Sekundarstufe-I-Verordnung). In das zweite Schuljahr kann aufgenommen werden, wer die Fachhochschulreife, die allgemeine Hochschulreife oder einen gleichwertigen Abschluss nachweist (siehe
Gymnasiale Oberstufe-Verordnung). Die Ausbildung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil.
Wer neben dem erfolgreichen Abschluss des Bildungsganges die Fachoberschulreife oder einen gleichwertigen Abschluss nachweist, erwirbt die Zugangsberechtigung für die Bildungsgänge der Fachschule Sozialwesen oder für den einjährigen Bildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife an der Fachoberschule.