Berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Berufsausbildungsvertrag oder Fördervereinbarung der Bundesagentur für Arbeit werden vom zuständigen OSZ zu einer Berufsausbildungsvorbereitung (BAV) aufgenommen. Dort erlangen sie die berufliche Grundbildung entsprechend der Sekundarstufe I.
Am Beginn steht dabei eine zweimonatige Orientierungsphase, in der die Schüler/innen über verschiedene Formen einer Berufsausbildung informiert und beraten werden. Nach der Orientierungsphase werden sie entweder in eine berufliche Ausbildung vermittelt oder besuchen den vollzeitschulischen Unterricht mit den Schwerpunkten Allgemeinbildung, Vermittlung beruflicher Grundkenntnisse, Formen der Berufsausbildung und Berufsbilder. Nach erfolgreichem Besuch können die Jugendlichen entweder einen der Berufsbildungsreife oder der erweiterten Berufsbildungsreife gleichgestellten Abschluss erlangen.