Die Fachberufe des Gesundheitswesens (nichtärztliche Heilberufe) werden nicht im Dualen System ausgebildet. Nach der Berufsgesetzgebung darf die Ausbildung für diese Berufe nur an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten durchgeführt werden.
Die Ausbildungsgänge, die sich in theoretischen und praktischen Unterricht und eine praktische Ausbildung teilen, dauern in der Regel drei Jahre und enden mit einer staatlichen Prüfung. Ausnahmen sind die Ausbildungen:
- Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in,
- Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in,
- Rettungsassistent/in und
- Podologe/in.
Diese Ausbildungsrichtungen dauernzwei bzw. zweieinhalb Jahre.
Voraussetzungen sind in der Regel ein Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Ausbildung und die gesundheitliche Eignung. Weiterhin müssen die Jugendlichen in der Regel das 17. Lebensjahr vollendet haben.
Angehende Altenpfleger/innen, Gesundheits und Kinderkrankenpfleger/innen, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen und Hebammen/ Entbindungspfleger erhalten während der Ausbildung eine Ausbildungsvergütung, deren Höhe nach Ausbildungsjahr und -beruf variiert. In den anderen Ausbildungsgängen wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt, doch haben die Auszubildenden bei Erfüllung der Voraussetzungen Anspruch auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).