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Berufliche Bildung

Gymnasiale Oberstufe an Oberstufenzentren (Berlin)

Gymnasiale Oberstufe an Oberstufenzentren

Mit dem Besuch der gymnasialen Oberstufe in einem Oberstufenzentrum wird den Berliner Jugendlichen ein interessanter, berufsfeldprofilierter Weg zum Abitur eröffnet. Der Abschluss ist die allgemeine Hochschulreife und somit die Berechtigung zur Aufnahme eines Studiums an allen Universitäten und Hochschulen ohne Einschränkung der Fächerwahl.
Der grundlegende Unterschied zu herkömmlichen gymnasialen Oberstufen liegt darin, dass die Schüler des beruflichen Gymnasiums an Oberstufenzentren neben dem Unterricht in den typischen allgemein bildenden Fächern (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache, Naturwissenschaft etc.) auch einen wesentlichen Anteil fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichts erhalten. Die fachpraktischen Anteile finden - je nach Schule - in Werkstätten, Labors oder Lernbüros statt. Durch die Verknüpfung von fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsinhalten wird die angestrebte berufsfeldbezogene Profilierung erreicht und gesichert. Je nach Schwerpunkt kann unter bestimmten Voraussetzungen die zweite Fremdsprache abgewählt werden. Näheres erläutern die Schulen auf Anfrage.

Voraussetzungen

  • Schülerinnen und Schüler von Gymnasien bzw. Gesamtschulen benötigen die Versetzung in die 11. Klasse und das Bestehen der Prüfungen zum mittleren Schulabschluss
  • Bei Schülerinnen und Schülern von Realschulen liegen hinreichende Leistungen nur vor, wenn nach dem Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in 1. Deutsch, erster Fremdsprache und Mathematik mindestens befriedigende und 2. in allen übrigen Fächern Leistungen mit einem Durchschnitt von mindestens 3,0 erreicht wurden, wobei kein Fach schlechter als ausreichend bewertet sein darf. Musik, Bildende Kunst und Sport bleiben unberücksichtigt (vgl. VO-GO § 7,3).
  • Schülerinnen und Schüler von Hauptschulen benötigen neben dem mittleren Schulabschluss in den Fächern Deutsch, Fremdsprache und Mathematik Leistungen, die - je nach Unterrichtsform (ggf. Menge der bisherigen A-Kurse) der Hauptschule - in der Summe nicht größer als fünf, sechs, sieben bzw. acht sein dürfen (vgl. VO-GO § 5 Abs. 2 Satz 1).
  • Schüler von Berufsfachschulen brauchen neben dem mittleren Schulabschluss in den Fächern Deutsch, Mathematik und der Fremdsprache eine befriedigende Note bzw. eine Summe dieser Noten, die nicht größer als sechs sein darf. Alle übrigen Fächer müssen im Durchschnitt mit befriedigend benotet worden sein und kein Fach darf schlechter als ausreichend bewertet worden sein (vgl. VO-GO § 7,4 ).
Redaktionell verantwortlich: Christian Baumelt, LISUM
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