Beratungsstellen in Berlin, Brandenburg und länderübergreifend
Die Angebote an Beratung und Hilfen zu den Themen Sucht und Suchtprävention sind auf dem Lande natürlich geringer als in den (Groß-)Städten. Bevor man sich auf den Weg macht, um eine Beratungsstelle zu besuchen oder diese zu empfehlen, ist es ratsam, erst einmal telefonischen Kontakt aufzunehmen. Hierbei sind eine Reihe von Vorinformationen wichtig, z. B. über:
- Öffnungs- bzw. Wartezeiten
- Namen der Kontaktperson(en)
- Inhalte (Beratung und/oder Therapie)
- weitere Angebote
- Trägerschaft (kommunal, freie Träger, Konfession, Verband)
- Kostenübernahme
Zwei Hinweise zum Thema Gewalt:
1. Gewalterfahrung: Es ist bekannt, dass Traumatisierungen durch psychische oder physische Gewalt oft zu erhöhtem oder süchtigem Suchtmittelkonsum führen. Wer Gewalterfahrungen macht, braucht nicht nur im schulischen Bereich Ansprechpartner, die zuhören und weiter vermitteln können. Dies können alle Lehrkräfte des Vertrauens sein - für den Suchtpräventionsbereich gibt es zumindest in Berlin an jeder Schule je eine/n Kontaktlehrer/-in mit entsprechender Fortbildung. Wenn diese Person nicht verfügbar ist, müssen alle Lehrkräfte damit rechnen, vertrauensvolle und richtungsweisende Gespräche führen zu können. Auf dem
Gewaltpräventionsportal des Bildungsservers finden sich diesbezüglich entsprechende Hinweise, aber auch auf die
Cybermobbing-Website ist bei entsprechenden Vorfällen empfehlenswert.
2.
Notfallordner: In der Berliner Schule existieren so genannte
Notfallordner, die Hinweise auf das Verhalten bei Vorfällen in Verbindung mit Gewalt und Gewaltandrohung beinhalten. In den Gefährdungsstufen I und II gibt es Kapitel zu den Themen
Suchtmittelgebrauch und
Handel mit Suchtmitteln. Zumindest alle Kontaktlehrer/-innen sollten über die dort festgelegten Handlungshinweise informiert sein, aber auch alle anderen Lehrkräfte.