Die Inhalte sind zwischen dem Fachreferat 35 und den Schulaufsichtsreferaten des
MBJS unter Einbeziehung der nachgeordneten Einrichtungen und der Schulämter abgestimmt. Die Bezeichnung der einzelnen Beratergruppen ist verbindlich. Sie soll ab sofort bei Neuberufungen angewandt werden. Allerdings wurden nicht für alle Beratergruppen Arbeitsfelder und Anforderungsprofile erstellt, insbesondere, weil bei einigen die Auftragslage eindeutig ist.
Aktualisierungsbedarf zu den einzelnen Beratergruppen des Leitfadens tragen Sie bitte über das fachaufsichtführende Referat im
MBJS an das Referat 35 heran. Die Erarbeitung einer neuen Ausgabe richtet sich nach dem Umfang der angemeldeten Veränderungen.