Im Rahmen einer zwischen den Kultusministerien der Länder und dem Auswärtigen Amt im Jahre 1992 getroffenen Vereinbarung entsendet das Land Brandenburg jährlich zehn Lehrkräfte (sogenannte Landesprogrammlehrkräfte) in Länder Mittel-, Ost- und Südosteuropas und in Staaten der ehemaligen Sowjetunion.
Schwerpunktmäßig werden die Lehrkräfte dabei in Länder entsandt, mit denen das Land Brandenburg für einzelne Regionen gemeinsame Erklärungen unterzeichnet hat bzw. in Länder mit welchen die Bundesrepublik Kulturabkommen geschlossen und Brandenburg eine besondere Verantwortung übertragen hat. Hierzu zählen Polen, Slowenien, das Moskauer Gebiet, das Komitat Szolnok (Ungarn) und andere Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas.
Für die Dauer des Auslandseinsatzes stellt das Land Brandenburg die Lehrkräfte von ihren Lehrverpflichtungen frei. Das Gehalt wird für die Dauer der Entsendung vom Land Brandenburg fortgezahlt. Die Landesprogrammlehrkräfte unterrichten in den Gastländern überwiegend Deutsch bzw. naturwissenschaftliche Fächer. Sie unterrichten in der Regel im Gastland an:
- Schulen deutscher Minderheiten
- und/oder an Schulen, an denen das Sprachdiplom der KMK erworben werden kann
- und/oder an Schulen mit bilingualen Zweigen - oder an Lehrerbildungseinrichtungen.
Interessierte Lehrkräfte erhalten nähere Informationen (Merkblätter, Rundschreiben 7/99 des MBJS) und Bewerbungsunterlagen bei dem für sie zuständigen staatlichen Schulamt.