Mit dem
Rundschreiben Nr. 3/09 vom 02. April 2009 wurden die Kriterien, nach denen Schulen als Europaschule anerkannt werden können, neu gefasst. Zu den Anforderungen, die Schulen erfüllen müssen, um sich mit dem Attribut „Europaschule“ schmücken zu dürfen, gehören nun u.a.:
- ein besonderes, über das obligatorische Unterrichtsangebot hinausgehendes Fremdsprachenprofil
- kontinuierliche Teilnahme an Programmen und Schülerwettbewerben u.a. der Europäischen Union, des Europarates, des Europäischen Schulnetzwerkes
- regelmäßige Durchführung länderübergreifender Projekte
- aktive und dauerhafte Partnerschaften zu Schulen, Ausbildungsunternehmen oder anderen Partnern im europäischen Ausland
- kontinuierliche Fortbildung der Lehrkräfte zu Fragen der europäischen Dimension im Unterricht sowie der interkulturellen Bildung und Erziehung
- Unterstützung bei der Vermittlung des Europagedankens im regionalen Umfeld
Besonderes Augenmerk legt das neue Rundschreiben Europaschulen auf die Pflege und den Ausbau der Bildungszusammenarbeit mit Polen. Akzentuiert findet sich diese Orientierung unter den Aspekten „Fremdsprachenlernen“ und „Internationale Partnerschaften“.
Schulen, die den Titel „Europaschule“ anstreben, stellen auch künftig bis zum 01. September einen Antrag. Eine der Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung ist, dass die Schule die Kriterien seit mindestens einem Jahr erfüllt.
Das Rundschreiben 3/09 tritt am 01. August 2009 in Kraft und zugleich an die Stelle des Rundschreibens 19/05 vom 16. August 2005.