Die europaweite Mobilität von Personen in Berufsbildung zu fördern, ist ein Ziel der Ratsentscheidung vom Dezember 1998. In der "
Entschließung des Rates vom 19. Dezember 2002 (PDF-Datei mit 67 KB) zur Förderung einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung" wird festgestellt, dass solche Anliegen, wie Europäische Dimension, Transparenz, Information und Orientierung, Anerkennung von Fähigkeiten und Qualifikationen und Qualitätssicherung Vorrang haben sollten.
Eine Verbesserung der Transparenz bei der beruflichen Bildung kann beispielsweise durch die Nutzung des Dokuments EUROPASS-Mobilität erreicht werden. Dazu sind alle OSZ aufgerufen, insbesondere solche, die mit ihren Schülern bereits Mobilitätsmaßnahmen durchführen.
Durch den Europass-Mobilität werden die Ausbildungsabschnitte, welche in einem anderen Land absolviert wurden, europaweit einheitlich sichtbar und transparent gemacht. Gleichzeitig werden durch die Festlegung von Inhalten auch gemeinsame Qualitätsgrundsätze definiert. Grundlage dafür ist die Partnerschaft zwischen der Ausbildungseinrichtung und der Aufnahmeeinrichtung im Ausland. Diese Partnerschaft vereinbart die Rahmenbedingungen, wie z.B. Inhalt, Ziele, Dauer, Modalitäten und Betreuung.