Für polnische FSA gelten dieselben Konditionen wie für FSA aus Großbritannien oder aus Frankreich, die an brandenburgischen Schulen zum Einsatz kommen. So wird ihnen ein monatliches Stipendium gezahlt, das Ministerium finanziert für die Dauer der Tätigkeit als FSA die grundlegende Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung (also keine zusätzlichen Kosten für Interessierte). Wer sich bewirbt, sollte möglichst nicht älter als 29 Jahre, noch oder gerade nicht mehr Studentin oder Student sein und über mindestens ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden sich hier.
Die FSA werden an den Einsatzschulen durch einen beauftragten Kontaktlehrer betreut, der, soweit erforderlich oder gewünscht auch bei der Suche nach einer bezahlbaren Unterkunft hilft. Es handelt sich um eine Tätigkeit von zwölf Unterrichtsstunden pro Woche, wobei sich die Schulen bemühen, diese zwölf Stunden auf höchstens vier Tage pro Woche zu verteilen.
Wo es sich anbietet und es hinsichtlich der Entfernungen zu realisieren ist, bemüht sich das MBJS darum, den FSA eine Vielfalt unterschiedlicher Schulerfahrungen zu ermöglichen. Das kann auch bedeuten, dass polnische FSA an einer weiterführenden Schule für zehn Wochenstunden eingesetzt sind und sie die restlichen zwei Wochenstunden an einer örtlichen Grundschule im Rahmen von
Begegnungssprache Polnisch absolvieren.