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EU und Internationales

Fremdsprachenassistenten BB
Auf der Grundlage von Kulturabkommen mit verschiedenen Ländern werden an Schulen der Bundesrepublik Deutschland und damit auch im Land Brandenburg jährlich ausländische Studentinnen und Studenten als Fremdsprachenassistentinnen bzw. -assistenten (FSA) eingesetzt. Das Programm wird durch den Pädagogischen Austauschdienst der KMK (PAD) koordiniert.
 
Die ausländischen FSA sind in der Regel von September bzw. Oktober bis Ende Mai an der Schule und unterstützen als Muttersprachler den Fremdsprachenunterricht. Die aufnehmenden Schulen sind für ihre Betreuung und Integration in den Schulalltag verantwortlich.
 
Im Gegenzug können deutsche Studierende als FSA im Ausland tätig werden, dadurch ihre Sprachkenntnisse verbessern und pädagogische Erfahrungen sammeln.
 
Ergänzend zum nationalen Assistentenaustausch hat das Land Brandenburg ein eigenes Programm zur Unterstützung des Polnischunterrichts aufgelegt.
 
Hier finden Sie folgende Informationen:

Ausländische Fremdsprachenassistent(inn)en in Brandenburg

An Schulen im Land Brandenburg werden jährlich ca. 30 Assistentinnen und Assistenten (FSA) zur Unterstützung des Fremdsprachenunterrichts - vorrangig in Englisch und Französisch - eingesetzt. Sie kommen aus Frankreich, dem Vereinigten Königreich und den USA, in Einzelfällen aus Irland, Kanada, Australien und Neuseeland. Der Einsatz erfolgt - je nach Herkunftsland - für 7 bis 9 Monate (September/Oktober bis Ende Mai/Juni).
 
Der Gewinn für die Schulen besteht z.B. in
  • der qualitativen Verbesserung des Unterrichts (landeskundliches Wissen aus "erster Hand", Sprachpraxis, Alltagssprache),
  • einer Erhöhung der Motivation der Schüler/innen, die Fremdsprache zu erlernen und sich darin zu verständigen,
  • der Knüpfung von Kontakten für langfristige Schulpartnerschaften,
  • dem Kennenlernen anderer Lebensweisen, Wertvorstellungen usw. im täglichen Zusammensein mit den ausländischen Assistent/inn/en,
  • einem Zugewinn an sprachpraktischer Kompetenz für die Lehrkräfte, die mit den Assistent/inn/en zusammenarbeiten,
  • einem Multiplikatoreneffekt (Fortbildung), da häufig auch Veranstaltungen für die Fremdsprachenkolleginnen und -kollegen der anderen Schulen in der Stadt oder Gemeinde organisiert werden.
Die Ausschreibung der verfügbaren Assistentenstellen an die Schulen des Landes Brandenburg erfolgt über die staatlichen Schulämter jährlich im November für das folgende Schuljahr. Bewerbungstermin ist jeweils der 1. März des darauf folgenden Schuljahres. Interessierte Schulen beantragen eine Fremdsprachenassistentin bzw. einen -assistenten auf dem Dienstweg.
 

Polnische FSA im Land Brandenburg

Da im Land Brandenburg auf Grund der unmittelbaren Nachbarschaft und engen Zusammenarbeit in vielen Bereichen der polnischen Sprache besondere Bedeutu beigemessen wird, soll der Polnischunterricht - vor allem im grenznahen Raum - spürbar ausgebaut werden.
 
Deshalb finanziert das Land seit dem Schuljahr 2001/2002 ein eigenes Assistentenprogramm, das auch den Einsatz polnischer FSA im Unterricht erlaubt. Die polnischen FSA sind von Oktober/Anfang November bis Ende Mai an den Schulen tätig. Es gelten die gleichen Regelungen wie für den Einsatz im Rahmen des nationalen Austauschprogramms.
 
Die Ausschreibung der verfügbaren Assistentenstellen erfolgt über die kooperierenden polnischen Universitäten und Fremdsprachenkollegs jährlich im November für das folgende Schuljahr.
 
Bewerbungstermin ist jeweils der 1. März des darauf folgenden Schuljahres.

Deutsche FSA im Ausland

Im Gegenzug können deutsche Studierende  - vorrangig aus dem Bereich moderne Fremdsprachen - an Schulen im Vereinigten Königreich, Frankreich, den USA, Irland, Australien, Kanada, Italien, Spanien, Belgien und Neuseeland assistieren.
 
Studentinnen und Studenten, die künftig moderne Fremdsprachen unterrichten wollen, können ihre sprachpraktischen Fertigkeiten, ihr landeskundliches Wissen sowie ihre methodisch-didaktischen Fähigkeiten beim Unterrichten einer Fremdsprache durch ein Assistentenjahr in dem Land vertiefen, dessen Sprache sie studieren. Einsatzländer sind das Vereinigte Königreich, Frankreich, die USA, Irland, Australien, Kanada, Neuseeland, Italien, Spanien, Belgien und aktuell auch China.
 
Die Assistententätigkeit erfolgt in der Regel nach dem Grundstudium (gefordert sind mindestens 4 Semester Fachstudium) oder nach Abschluss des Studiums. In Ausnahmefällen können auch Studentinnen und Studenten anderer Studienrichtungen an dem Programm teilnehmen, wenn sie die Sprache des Ziellandes ausreichend beherrschen. Dies gilt generell für Frankreich, wo eine große Zahl von stellen zur verfügung steht.
 
Die Ausschreibung des Programms erfolgt im Juni für das darauf folgende Schuljahr über die Akademischen auslandsämter der Universitäten. Weitere Informationen sind beim Akademischen Auslandsamt erhältlich,  die Bewerbungsunterlagen und genaue Hinweise zum Verfahren beim Pädagogischen Austauschdienst (PAD) abrufbar.
 
Die Bewerbungen sind zu folgenden Terminen beim Staatlichen Schulamt Cottbus einzureichen:
  • USA:                        1. November
  • andere Staaten:    1. Dezember .
Die Bewerber/innen werden im Januar/Februar zu einem Eignungsgespräch nach Bonn (USA) oder Cottbus (alle anderen Länder) eingeladen.
Redaktionell verantwortlich: Petra Weißflog, Staatliches Schulamt Cottbus
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Ansprechpartner im Land Brandenburg

Staatliches Schulamt Cottbus
 
Petra Weißflog
Blechenstr. 1
03046 Cottbus
Tel.: (03 55) 4 86 65 16
E-Mail: Petra Weißflog
 

AKTUELL

Informationen zum internationalen Assistentenaustausch finden Sie auf der Website des PAD hier...
Mit dem Freiwilligendienst "kulturweit" ins Ausland gehen
 
Junge Leute von 18 bis 26 Jahren können ab September 2011 für sechs oder zwölf Monate als Freiwillige an einer Deutschen Auslandsschule arbeiten. Bewerbungszeitraum:
1. - 30. November 2010.
Weitere Informationen hier...

Termine

  • für Schulen und polnische FSA: 1. März
  • für deutsche FSA im Ausland: 1. November (USA) und 1. Dezember (alle anderen Länder)
Für deutsche Bewerber/innen:
 
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