Im Rahmen einer Fachtagung mit den Leiterinnen und Leitern der Gymnasien, Gesamtschulen und Oberstufenzentren, mit Vertreterinnen und Vertretern der Eltern, der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer sowie Mitgliedern des Landtages am 28. März 2009 hat der ehemalige Minister Holger Rupprecht die unverzichtbaren Eckpunkte für die Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe in Brandenburg markiert:
- Allgemeinbildung und Studierfähigkeit verbessern.
- Unterschiedliche Wege zum Abitur müssen auch künftig möglich bleiben.
- Zwei Wege zum Abitur: Nach 12 Jahren im Gymnasium und nach 13 Jahren in Gesamtschulen oder über die Fortsetzung des Bildungsweges im Beruflichen Gymnasium unserer Oberstufenzentren.
- Durchlässigkeit und Anschlussfähigkeit als Markenzeichen des brandenburgischen Schulsystems stärken.
Ausgehend von der Diskussion auf der Fachtagung und weiteren Gesprächen mit Schulleitungen, Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden sowie der Mitwirkungsgremien auf Landesebene wurde eine neue Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe und über die Abiturprüfung - kurz: GOSTV 2009 - erarbeitet und am 21. August 2009 von Minister Holger Rupprecht unterschrieben.
Die aufgrund der Reform veränderte Unterrichtsstruktur hat zur Folge, dass die bisherigen Rahmenlehrpläne, Grundlage für den Unterricht in der gymnasialen Oberstufe, angepasst werden müssen. Das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg wurde im Oktober 2009 mit dieser Anpassung beauftragt. Die bisher überarbeiteten
Rahmenlehrpläne werden online angeboten.
Die GOSTV 2009 tritt am 1. August 2011 in Kraft. Dies ist Anlass für eine Vervollständigung und Aktualisierung der bisher gegebenen Hinweise:
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