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Schule

Die Reform der gymnasialen Oberstufe im Land Brandenburg

Reform der gymnasialen Oberstufe im Land Brandenburg

Im Rahmen einer Fachtagung mit den Leiterinnen und Leitern der Gymnasien, Gesamtschulen und Oberstufenzentren, mit Vertreterinnen und Vertretern der Eltern, der Schülerinnen und Schüler, der  Lehrerinnen und Lehrer sowie Mitgliedern des Landtages am 28. März 2009 hat Minister Holger Rupprecht die unverzichtbaren Eckpunkte für die Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe in Brandenburg markiert:

  • Allgemeinbildung und Studierfähigkeit verbessern.
  • Unterschiedliche Wege zum Abitur müssen auch künftig möglich bleiben.
  • Zwei Wege zum Abitur: Nach 12 Jahren im Gymnasium und nach 13 Jahren in Gesamtschulen oder über die Fortsetzung des Bildungsweges im Beruflichen Gymnasium unserer Oberstufenzentren.
  • Durchlässigkeit und Anschlussfähigkeit als Markenzeichen des brandenburgischen Schulsystems stärken.

Die Rede von Minister Rupprecht und der Vortrag, den Prof. Jürgen Baumert bei der Fachtagung über „Bildungsstandards, Studierfähigkeit und Anforderungen an die gymnasiale Oberstufe“ können Sie hier abrufen.

Ausgehend von der Diskussion auf der Fachtagung und weiteren Gesprächen mit Schulleitungen, Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden und der Mitwirkungsgremien auf Landesebene wurden die Eckpunkte zur
beschrieben und weiterentwickelt.
 
Auf dieser Grundlage wurde eine neue Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe und über die Abiturprüfung - kurz: GOSTV 2009 - erarbeitet und am 21. August 2009 von Minister Holger Rupprecht unterschrieben. Die GOSTV 2009 kann hier abgerufen werden.
Redaktionell verantwortlich: Thomas Hirschle, LISUM
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Dokumente und Materialien

  • GOSTV vom 21.08.2009 (pdf - 154 KB). Diese Verordnung tritt am 1. August 2011 in Kraft.
 
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