Die deutschen Lehrkräfte erteilen in Frankreich Deutschunterricht an der Grundschule. Ihre Aufgabe besteht im Wesentlichen darin, Kinder ohne Vorkenntnisse durch Methoden, die in deutschen Kindergärten und Grundschulen bei der Begegnung mit Fremdsprachen angewandt werden, in die deutsche Sprache einzuführen oder auf bereits vorhandene Kenntnisse aufzubauen. Außerdem können sie Aufgaben im Rahmen der Fortbildung französischer Deutschlehrkräfte übernehmen. Zur Theorie und Praxis dieser Tätigkeit gibt es einen Einführungskurs. Daneben wird vor Beginn der Tätigkeit ein Sprachkurs angeboten. Beide Kurse sind neben einer Informationstagung obligatorischer Bestandteil des Programms.
Die Arbeit an den französischen Schulen stellt ein Dienstverhältnis besonderer Art dar. Die Teilnehmer/innen sind der Weisungsbefugnis der jeweiligen Schulleitung unterstellt. Alle für die französischen Kolleginnen und Kollegen geltenden Regelungen in der Ècole Èlémentaire und Primaire gelten auch für die deutschen, insbesondere Regelungen hinsichtlich der Arbeitszeit, die z.T. wesentlich umfänglicher als in Deutschland ist. Es gelten die Ferienzeiten der französischen Schulen.
Der Austausch wird vom Deutsch-Französischen Jugendwerk koordiniert und dauert in der Regel ein Jahr. Eine Verlängerung um ein weiteres Jahr - bis zu maximal drei Jahren - ist bei Zustimmung der entsendenden Schule, des staatlichen Schulamtes und der obersten Dienstaufsicht möglich.
Den Teilnehmer(inne)n an diesem Programm kann bei Feststellung des dienstlichen Interesses durch die jeweils zuständige Stelle auf der Grundlage des Landesbeamtengesetzes - LBG (für Beamte) bzw. des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder - TV-L (für tariflich Beschäftigte) eine Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge bzw. des Entgelts gewährt werden. Die konkreten Bedingungen sind der Programmausschreibung zu entnehmen.
Obwohl das Land Brandenburg im Gegenzug für das gleiche Schuljahr französische Grundschullehrer/innen erhält, ist es aus organisatorischen Gründen in der Regel nicht möglich, diese auch in dem entsendenden Ort in Brandenburg einzusetzen, es sei denn, es handelt sich um Grundschullehrer/innen, an deren Schule Französisch als Begegnungssprache angeboten wird. Dies sollte bei der von Bewerbungen berücksichtigt werden.
Aus den Rahmenbedingungen für den Austausch ergibt sich auch, dass auf Grund der zusätzlichen finanziellen Belastung in der Regel vorrangig Lehrkräfte dafür in Frage kommen, die zu 100% beschäftigt sind.
Die Teilnehmer/innen erhalten ihr Gehalt weiter auf ihr Heimatkonto. Dafür sowie für die damit zusammenhängenden organisatorischen Fragen ist das staatliche Schulamt zuständig. Zuschüsse seitens des Landes gibt es nicht. Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) übernimmt in der Regel die Kosten für die Hin- und Rückreise zu Beginn und am Ende des Schuljahres sowie die Kosten für die Teilnahme an der Informationstagung und dem Einführungskurs in Frankreich im August/September (2 Wochen).