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EU und Internationales

Deutsch-französischer Grundschullehreraustausch
Brandenburger Lehrkräfte, die Französisch unterrichten oder sich dafür qualifizieren, können im Rahmen dieses Programms für ein Jahr an einer französischen Schule unterrichten. Das Programm bietet Lehrerinnen und Lehrern die Möglichkeit, die Kultur des Landes und die Menschen differenziert kennenzulernen und ihre fremdsprachliche Kompetenz erheblich zu verbessern. Es richtet sich originär an Grundschullehrer/innen, ermöglicht aber auf deutscher Seite auch die Teilnahme von Lehrkräften der Sekundarstufen I und II, wenn sie bereit sind, in Frankreich im Primarbereich zu arbeiten.
 
Das Land Brandenburg gibt Lehrkräften den Vorrang, die sich über den WiB e.V. (ehemals "Sonderprogramm Weiterqualifizierung") für die Tätigkeit als Französischlehrer/in qualifiziert haben bzw. Lehrkräften aus Grundschulen, die am Projekt "Begegnungssprache Französisch" teilnehmen oder teilnehmen wollen.

Bedingungen

Die deutschen Lehrkräfte erteilen in Frankreich Deutschunterricht an der Grundschule. Ihre Aufgabe besteht im Wesentlichen darin, Kinder ohne Vorkenntnisse durch Methoden, die in deutschen Kindergärten und Grundschulen bei der Begegnung mit Fremdsprachen angewandt werden, in die deutsche Sprache einzuführen oder auf bereits vorhandene Kenntnisse aufzubauen. Außerdem können sie Aufgaben im Rahmen der Fortbildung französischer Deutschlehrkräfte übernehmen. Zur Theorie und Praxis dieser Tätigkeit gibt es einen Einführungskurs. Daneben wird vor Beginn der Tätigkeit ein Sprachkurs angeboten. Beide Kurse sind neben einer Informationstagung obligatorischer Bestandteil des Programms.
 
Die Arbeit an den französischen Schulen stellt ein Dienstverhältnis besonderer Art dar. Die Teilnehmer/innen sind der Weisungsbefugnis der jeweiligen Schulleitung unterstellt. Alle für die französischen Kolleginnen und Kollegen geltenden Regelungen in der Ècole Èlémentaire und Primaire gelten auch für die deutschen, insbesondere Regelungen hinsichtlich der Arbeitszeit, die z.T. wesentlich umfänglicher als in Deutschland ist. Es gelten die Ferienzeiten der französischen Schulen.
 
Der Austausch wird vom Deutsch-Französischen Jugendwerk koordiniert und dauert in der Regel ein Jahr. Eine Verlängerung um ein weiteres Jahr - bis zu maximal drei Jahren - ist bei Zustimmung der entsendenden Schule, des staatlichen Schulamtes und der obersten Dienstaufsicht möglich.
 
Den Teilnehmer(inne)n an diesem Programm kann bei Feststellung des dienstlichen Interesses durch die jeweils zuständige Stelle auf der Grundlage des Landesbeamtengesetzes - LBG (für Beamte) bzw. des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder - TV-L (für tariflich Beschäftigte) eine Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge bzw. des Entgelts gewährt werden. Die konkreten Bedingungen sind der Programmausschreibung zu entnehmen.
 
Obwohl das Land Brandenburg im Gegenzug für das gleiche Schuljahr französische Grundschullehrer/innen erhält, ist es aus organisatorischen Gründen in der Regel nicht möglich, diese auch in dem entsendenden Ort in Brandenburg einzusetzen, es sei denn, es handelt sich um Grundschullehrer/innen, an deren Schule Französisch als Begegnungssprache angeboten wird. Dies sollte bei der von Bewerbungen berücksichtigt werden.
 
Aus den Rahmenbedingungen für den Austausch ergibt sich auch, dass auf Grund der zusätzlichen finanziellen Belastung in der Regel vorrangig Lehrkräfte dafür in Frage kommen, die zu 100% beschäftigt sind.
 
Die Teilnehmer/innen erhalten ihr Gehalt weiter auf ihr Heimatkonto. Dafür sowie für die damit zusammenhängenden organisatorischen Fragen ist das staatliche Schulamt zuständig. Zuschüsse seitens des Landes gibt es nicht. Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) übernimmt in der Regel die Kosten für die Hin- und Rückreise zu Beginn und am Ende des Schuljahres sowie die Kosten für die Teilnahme an der Informationstagung und dem Einführungskurs in Frankreich im August/September (2 Wochen).

Bewerbung

Die Bewerbung muß auf dem Dienstweg erfolgen und kann nur berücksichtigt werden, wenn die Schule und das staatliche Schulamt ausdrücklich zustimmen und diese Zustimmung begründen.
 
Die Bewerbungsunterlagen müssen in doppelter Ausfertigung -jeweils in Deutsch und Französisch - , mit Schreibmaschine bzw. am PC ausgefüllt beim Staatlichen Schulamt Cottbus eingereicht werden.
 
Bewerbungstermin ist jeweils der 15. Februar.
Redaktionell verantwortlich: Petra Weißflog, Staatliches Schulamt Cottbus
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Ansprechpartner im Land Brandenburg

Staatliches Schulamt Cottbus
 
Petra Weißflog
Blechenstr. 1
03046 Cottbus
Tel.: (03 55) 4 86 65 16
E-Mail: Petra Weißflog
 

AKTUELL

Für das Schuljahr 2012/13 werden dringend Brandenburger Lehrkräfte gesucht, die im Rahmen dieses Programms an einer französischen Grundschule arbeiten würden.

Termine

15. Februar
 
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