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EU und Internationales

Hospitationen im Ausland

FRANKREICH

Brandenburger Französischlehrkräfte haben in jedem Schuljahr die Möglichkeit, zwei oder drei Wochen an französischen Schulen zu hospitieren und sich damit sowohl sprachlich als auch pädagogisch und landeskundlich fortzubilden. Dieses Programm wird vom Pädagogischen Austauschdienst der KMK (PAD) koordniert, der die Bewerber/innen in Zusammenarbeit mit den französischen Behörden an Gastschulen vermittelt.

Bedingungen

  • Der Hospitationstermin wird individuell zwischen der Hospitationslehrkraft und der französischen Gastschule vereinbart.
  • Bezüglich der Aufenthaltsdauer besteht die Wahl zwischen zwei oder drei Wochen.
  • Die Bewerbung um einen Hospitationsaufenthalt ist nicht an die Bereitschaft zur Aufnahme einer französischen Lehrkraft im Gegenzug gebunden. Falls dieser Wunsch besteht, muss der Gegenbesuch von der deutschen Schule gesondert beantragt werden. 
  • Bewerber/innen sollten über eine dreijährige Berufserfahrung nach dem 2. Staatsexamen verfügen.
  • Die Reise- und Aufenthaltskosten sind selbst zu tragen. Zuschüsse aus Landesmitteln sind nicht möglich.
  • Die Hospitationen können auch im Rahmen von Schulpartnerschaften erfolgen, wenn der vorgegebene Bewerbungsweg eingehalten wird.
  • Spätestens vier Wochen nach dem Hospitationsaufenthalt ist beim Pädagogischen Austauschdienst (PAD) ein Erfahrungsbericht einzureichen.

Freistellung

Die Teilnahme an diesem Programm wird für Beamte vom MBJS als dienstlichen Zwecken dienend im Sinne von § 79 Abs. 3 des Beamtengesetzes für das Land Brandenburg (Landesbeamtengesetz - LBG) anerkannt. Die Lehrkräfte können durch das staatliche Schulamt auf dieser Grundlage unter Fortzahlung der Bezüge bis zur Dauer von zwei Wochen beurlaubt werden. Bei einer längeren Beurlaubung sind die Anträge der obersten Dienstaufsicht (Referat 15) im MBJS zur Entscheidung vorzulegen.
 
Sofern tariflich Beschäftigte an diesem Programm teilnehmen, gilt dies als Qualifizierungsmaßnahme gemäß § 5 Abs. 3 Buchstabe a des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Für die Zeit der Teilnahme erfolgt eine Freistellung unter Fortzahlung des Entgelts. Für tariflich Beschäftigte gelten die Zeiten der vereinbarten Qualifizierungsmaßnahme nach § 5 Abs. 5 TV-L als Arbeitszeit. Ein individueller Anspruch besteht nicht, § 5 Abs. 2 Satz 2 TV-L.

Bewerbung

Die Bewerbungsformulare sind in dreifacher Ausfertigung, möglichst mit Maschi-ne, ansonsten in Druckschrift ausgefüllt, auf dem Dienstweg beim Staatlichen Schulamt Cottbus einzureichen (Zustimmung der Schulleitung und des zuständigen staatlichen Schulamtes zur Beurlaubung).
 
Der Bewerbungstermin liegt im April (siehe aktuelle Ausschreibung).
 
Die Bewerbungsunterlagen können auch im Internet auf der Website des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD) abgerufen werden.

VEREINIGTES KÖNIGREICH

In jedem Schuljahr hat eine sehr begrenzte Zahl (ca. 3) von Brandenburger Lehrerinnen und Lehrern die Möglichkeit, zwei oder drei Wochen an britischen Schulen zu hospitieren und sich damit sowohl sprachlich als auch pädagogisch und landeskundlich fortzubilden. Die Bewerberinnen und Bewerber werden durch den Pädagogischen Austauschdienst der KMK an Schulen in England und Wales vermittelt. Die Hospitationsaufenthalte finden in der Regel im November statt. Die konkreten Termine werden jeweils in Abstimmung mit den britischen Schulbehörden festgelegt. Die Ausschreibung des Programms erfolgt auf Grund der begrenzten Kapazität im Rotationsverfahren über jeweils drei staatliche Schulämter im November/Dezember des vorangehenden Jahres und kann dann bei den entsprechenden staatlichen Schulämtern angefordert werden.

Bedingungen

  • Es können sich Englischlehrkräfte der Primarstufe sowie der Sekundarstufen I und II bewerben.
  • Bewerber/innen sollten über eine dreijährige Berufserfahrung nach dem 2. Staats-examen/Studienabschluss verfügen.
  • Die Reise- und Aufenthaltskosten sind selbst zu tragen. Zuschüsse seitens des Landes oder aus EU-Mitteln können nicht gewährt werden.

Freistellung

Die Teilnahme an diesem Programm wird für Beamte vom MBJS als dienstlichen Zwecken dienend im Sinne von § 79 Abs. 3 des Beamtengesetzes für das Land Brandenburg (Landesbeamtengesetz - LBG) anerkannt. Die Lehrkräfte können durch das staatliche Schulamt auf dieser Grundlage unter Fortzahlung der Bezüge bis zur Dauer von zwei Wochen beurlaubt werden. Bei einer längeren Beurlaubung sind die Anträge der obersten Dienstaufsicht (Referat 15) im MBJS zur Entscheidung vorzulegen.
 
Sofern tariflich Beschäftigte an diesem Programm teilnehmen, gilt dies als Qualifizierungsmaßnahme gemäß § 5 Abs. 3 Buchstabe a des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Für die Zeit der Teilnahme erfolgt eine Freistellung unter Fortzahlung des Entgelts. Für tariflich Beschäftigte gelten die Zeiten der vereinbarten Qualifizierungsmaßnahme nach § 5 Abs. 5 TV-L als Arbeitszeit. Ein individueller Anspruch besteht nicht, § 5 Abs. 2 Satz 2 TV-L.

Bewerbung

Die Bewerbungsformulare sind zum aktuellen Termin (in der Regel im Juni) in dreifacher Ausfertigung - möglichst am Computer bzw. mit Maschine ausgefüllt - auf dem Dienstweg beim Staatlichen Schulamt Cottbus - Internationaler Lehrer- und Schüleraustausch - einzureichen.

SPANIEN

Ab dem Frühjahr 2010 haben Brandenburger Spanischlehrkräfte die Möglichkeit, jährlich zwei oder drei Wochen an spanischen Schulen zu hospitieren und sich damit sowohl sprachlich als auch pädagogisch und landeskundlich fortzubilden. Dieses Programm wird vom Pädagogischen Austauschdienst der KMK (PAD) koordniert, der die Bewerber/innen in Zusammenarbeit mit dem spanischen Bildungsministerium an Gastschulen vermittelt.

Bedingungen

  • Der Hospitationstermin wird individuell zwischen der Hospitationslehrkraft und der spanischen Gastschule vereinbart.
  • Bezüglich der Aufenthaltsdauer besteht die Wahl zwischen zwei oder drei Wochen.
  • Die Bewerbung um einen Hospitationsaufenthalt ist nicht an die Bereitschaft zur Aufnahme einer spanischen Lehrkraft im Gegenzug gebunden. Falls dieser Wunsch besteht, muss der Gegenbesuch von der deutschen Schule gesondert beantragt werden. 
  • Bewerber/innen sollten über eine dreijährige Berufserfahrung nach dem 2. Staatsexamen verfügen.
  • Die Reise- und Aufenthaltskosten sind selbst zu tragen. Zuschüsse aus Landesmitteln sind nicht möglich.
  • Die Hospitationen können auch im Rahmen von Schulpartnerschaften erfolgen, wenn der vorgegebene Bewerbungsweg eingehalten wird.
  • Spätestens vier Wochen nach dem Hospitationsaufenthalt ist beim Pädagogischen Austauschdienst (PAD) ein Erfahrungsbericht einzureichen.

Freistellung

Die Teilnahme an diesem Programm wird für Beamte vom MBJS als dienstlichen Zwecken dienend im Sinne von § 79 Abs. 3 des Beamtengesetzes für das Land Brandenburg (Landesbeamtengesetz - LBG) anerkannt. Die Lehrkräfte können durch das staatliche Schulamt auf dieser Grundlage unter Fortzahlung der Bezüge bis zur Dauer von zwei Wochen beurlaubt werden. Bei einer längeren Beurlaubung sind die Anträge der obersten Dienstaufsicht (Referat 15) im MBJS zur Entscheidung vorzulegen.
 
Sofern tariflich Beschäftigte an diesem Programm teilnehmen, gilt dies als Qualifizierungsmaßnahme gemäß § 5 Abs. 3 Buchstabe a des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Für die Zeit der Teilnahme erfolgt eine Freistellung unter Fortzahlung des Entgelts. Für tariflich Beschäftigte gelten die Zeiten der vereinbarten Qualifizierungsmaßnahme nach § 5 Abs. 5 TV-L als Arbeitszeit. Ein individueller Anspruch besteht nicht, § 5 Abs. 2 Satz 2 TV-L.

Bewerbung

Die Bewerbungsformulare sind zum aktuellen Termin (in der Regel Mitte November) in dreifacher Ausfertigung - möglichst am Computer bzw. mit Maschine ausgefüllt - auf dem Dienstweg beim Staatlichen Schulamt Cottbus - "Internationaler Lehrer- und Schüleraustausch" - einzureichen.
Redaktionell verantwortlich: Petra Weißflog, Staatliches Schulamt Cottbus
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Ansprechpartner im Land Brandenburg

Staatliches Schulamt Cottbus
 
Petra Weißflog
Blechenstr. 1
03046 Cottbus
Tel.: (03 55) 4 86 65 16
E-Mail: Petra Weißflog
 

AKTUELL

Informationen zu Hospitationsaufenthalten finden Sie auf der Website des PAD hier...

Termine

Frankreich:  20. März
 
UK:              20. Juni 
 
Spanien:     20. November      

Dokumente und Formulare

 
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