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EU und Internationales

Job Shadowing Bretagne
Mit dem EU-Programm für lebenslanges Lernen wird die Teilnahme von Lehrkräften an Fortbildungsmaßnahmen innerhalb von Europa gefördert (COMENIUS-Lehrerfortbildung). Dazu gehören auch Hospitationsaufenthalte (Job Shadowing) an europäischen Schulen. Das Land Brandenburg und die Académie Rennes (Bretagne in Frankreich) haben im Rahmen ihrer Regionalpartnerschaft vereinbart, Lehrkräften aus beiden Ländern unter Nutzung der finanziellen Möglichkeiten dieses Programms solche Hospitationsaufenthalte an ihren Schulen zu ermöglichen.

Bedingungen

Bei dem Programm gelten folgende Rahmenbedingungen:
 
Zielgruppe
 
Das Lehrerhospitationsprogramm richtet sich an:
  1. Französisch- bzw. Deutschlehrkräfte, die ihre sprachlichen und methodisch-didaktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten auffrischen bzw. erweitern wollen,
  2. Lehrkräfte anderer Fächer, die das andere Schulsystem kennen lernen und den allgemeinen pädagogischen sowie den fachlichen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen im Partnerland pflegen wollen, um die eigenen Kompetenzen zu erweitern. (Sie sollten über Grundkenntnisse der französischen Sprache zur Alltagsverständigung verfügen.)
Dauer
 
Der Hospitationsaufenthalt soll in der Regel 3 Wochen dauern. In Absprache zwischen den Gastschulen und den hospitierenden Lehrkräften können jedoch auch andere Zeiträume zwischen zwei und sechs Wochen vereinbart werden, sofern die Dienstvorgesetzten dem zustimmen und die rechtlichen Rahmenbedingungen eine Freistellung ermöglichen.

Finanzierung
 
Alle auftretenden Kosten (z.B. Reise, Unterkunft, Verpflegung, Transport vor Ort ...) werden aus EU-Mitteln bzw. von den teilnehmenden Lehrkräften selbst getragen. Die entsendenden Länder bzw. Behörden übernehmen keine Kosten.
 
Die Höhe der EU-Förderung richtet sich nach der Dauer des Hospitationsaufenthaltes. Sie umfasst 100 % der Fahrtkosten (An- und Abreise) sowie einen pauschalen Zuschuss zu den Aufenthaltskosten in Form von Tages- bzw. Wochensätzen.
 
Freistellung
 
Beamte
 
a) Für Französischlehrkräfte:
 
Die Teilnahme an diesem Programm wird vom MBJS als dienstlichen Zwecken dienend im Sinne von § 79 Abs. 3 des Beamtengesetzes für das Land Branden-burg (Landesbeamtengesetz - LBG) anerkannt. Die Lehrkräfte können durch das staatliche Schulamt auf dieser Grundlage unter Fortzahlung der Bezüge bis zur Dauer von zwei Wochen beurlaubt werden. Bei einer längeren Beurlaubung sind die Anträge der obersten Dienstaufsicht (Referat 15) im MBJS zur Entscheidung vorzulegen.
 
b) Für Lehrkräfte anderer Fächer:
 
Die Teilnahme an diesem Programm wird vom MBJS als Fortbildung im Sinne von § 11 Abs. 4 der Verordnung über Erholungsurlaub und Dienstbefreiung der Beamten und Richter im Land Brandenburg (Erholungsurlaubs- und Dienstbefreiungsverordnung - EUrlDbV) anerkannt. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern kann durch die jeweils zuständige Stelle auf dieser Grundlage bis zu 10 Arbeitstage Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge gewährt werden.

Sofern der Hospitationsaufenthalt länger als 10 Arbeitstage dauert, kann die oberste Dienstaufsicht (Ref. 15 MBJS) eine Beurlaubung nach § 79 Abs. 3 LBG unter Fortzahlung der Bezüge gewähren. Die Anträge sind auf dem Dienstweg einzureichen.
 
Tariflich Beschäftigte
 
Sofern tariflich Beschäftigte an diesem Programm teilnehmen, gilt dies als Qualifi-zierungsmaßnahme gemäß § 5 Abs. 3 Buchstabe a des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Für die Zeit der Teilnahme erfolgt eine Frei-stellung unter Fortzahlung des Entgelts. Für tariflich Beschäftigte gelten die Zeiten der vereinbarten Qualifizierungsmaßnahme nach § 5 Abs. 5 TV-L als Arbeitszeit. Ein individueller Anspruch besteht nicht, § 5 Abs. 2 Satz 2 TV-L.
 
Nach Abschluss der Schulzuweisung und Bewilligung des Zuschussantrages stellen die Teilnehmer/innen selbstständig einen Antrag auf Sonderurlaub (siehe unter "Freistellung") bei der zuständigen Stelle.

Vorbereitung und Betreuung
 
Die Gastschule unterstützt die Lehrkraft im Vorfeld des Hospitationsaufenthaltes unter gemeinsamer Abstimmung bei der Suche nach einer geeigneten und mög-lichst preiswerten Unterkunft und sichert eine Betreuung der hospitierenden Lehrkraft während ihres Aufenthaltes an der Schule.
Um den Hospitationsaufenthalt für alle Beteiligten so nutzbringend wie möglich zu gestalten, sollte bereits im Vorfeld eine detaillierte und weitgehend gemeinsame Planung und Vorbereitung erfolgen. Diese muss sich auch im COMENIUS-Förderantrag widerspiegeln.

Verfahren
 
Die Realisierung dieses Programms erfolgt in folgenden Schritten:
  1. Bewerbung interessierter Lehrkräfte und Schulen.
  2. Vermittlung der Bewerber/innen an geeignete Schulen über das Staatliche Schulamt Cottbus durch die Partnerbehörde in Rennes.
  3. Beantragung der Förderung aus COMENIUS-Fortbildungsmitteln zu den vorgegebenen Terminen nach Zuweisung einer Schule.
  4. Beantragung der Freistellung durch die Teilnehmer/innen bei der zustän-digen Stelle nach Schulzuweisung und Förderzusage.

Bewerbung

Schulen, die Interesse an der Aufnahme einer französischen Lehrkraft zu einem Hospitationsaufenthalt haben, reichen das Bewerbungsformular für Schulen beim Staatlichen schulamt Cottbus ein. Eine Kontaktaufnahme erfolgt erst, wenn geeignete Bewerbungen von Lehrkräften aus Frankreich vorliegen.
 
Lehrkräfte, die einen Hospitationsaufenthalt in Frankreich durchführen wollen, reichen das ausgefüllte Bewerbungsformular in dreifacher Ausfertigung auf dem Dienstweg (Zustimmung der Schulleitung und des zuständigen staatlichen Schulamtes) beim Staatlichen Schulamt Cottbus ein.

Bewerbungen können bis auf Weiteres laufend erfolgen.
 
Beantragung der COMENIUS-Förderung
Lehrkräfte, die an eine französische Schule vermittelt werden, beantragen die EU-Förderung aus COMENIUS-Fortbildungsmitteln nach dem vorgeschriebenen Verfahren zu den festgesetzten Terminen.
 
Die Zuschussanträge sind im Original zum vorgegebenen Termin (Ausschluss nach Datum des Poststempels) beim Pädagogischen Austauschdienst in Bonn einzureichen. Parallel ist unbedingt eine Kopie des Antrages auf dem Dienst-weg an das Staatliche Schulamt Cottbus zu senden.
Redaktionell verantwortlich: Petra Weißflog, Staatliches Schulamt Cottbus
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Ansprechpartner im Land Brandenburg

Staatliches Schulamt Cottbus
 
Petra Weißflog
Blechenstr. 1
03046 Cottbus
Tel.: (03 55) 4 86 65 16
E-Mail: Petra Weißflog
 

AKTUELL

Informationen zur COMENIUS-Förderung finden Sie auf der Website des PAD hier...

Termine

Bewerbungen um Hospitationsplätze: laufend
 
COMENIUS-Förderung:
nächster Termin: 29.04.11 (Kurse im Zeitraum 01.09. - 31.12.11)
 
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