Die Förderung von Schülerbegegnungen durch das Land Brandenburg setzt voraus, dass u.a. folgende Kriterien eingehalten werden:
- Durchführung der Begegnung in einem europäischen Land,
- gemeinsame Veranstaltungen oder Projektarbeit, gemeinsamer Unterricht als integrale Programmbestandteile,
- Unterbringung in Gastfamilien,
- Mindestdauer 8 Tage,
- Mindestteilnehmerzahl 10.
In begründeten Fällen sind Abweichungen möglich.
Bei Begegnungen mit Polen im grenznahen Raum können auch Kurz- oder Tagesbegegnungen gefördert werden.