Der Landesschülerrat wird aus je zwei gewählten Vertretern jedes Kreises gebildet. Somit sind 36 Mitglieder im Landesschülerrat. Diese Mitglieder bilden die Landesdelegierten- konferenz (LDK), welche sich mindestens vier Mal in einer zweijährigen Legislaturperiode trifft.
Die LDK wählt aus ihrer Mitte einen Sprecher oder eine Sprecherin, zwei Stellvertreter und fünf weitere Vorstandsmitglieder. In der Regel sind diese acht Personen zusätzlich Mitglieder im Landesschulbeirat. Desweiteren werden Mitglieder des Landesschülerrats in die Bundesschülerkonferenz delegiert.
Der Landesschülerrat als Beratungs- und Mitwirkungsgremium für das Schulwesen ist zu einem wichtigen Partner bei der Weiterentwicklung der Schulen in Brandenburg geworden. Er verkörpert die gute Tradition der demokratischen Mitwirkung und entspricht der Auffassung, dass Schule für Schüler da sein sollte und nicht umgekehrt.
In diesem Sinne engagiert sich der LSR für eine Weiterentwicklung des brandenburgischen Bildungssystems.