Finanzierung
Bei diesem Angebot handelt es sich um Selbstzahlerkurse. Das Land kann keine Zuschüsse gewähren. Die Kurskosten liegen aktuell zwischen 1.000 - 1.500 Euro und umfassen Kursprogramm, Unterkunft in Gastfamilien und Verpflegung - ohne Flug- bzw. Reisekosten. Auf Wunsch ist gegen Zahlung eines Aufpreises die Unterbringung im Hotel möglich. Alle Kosten, inklusive der Fahrtkosten vor Ort sind von den Teilnehmer/inne/n selbst zu tragen. Diese sind auch für alle organisatorischen Details (Hin- und Rückreise, Papiere, Fahrkarten, Geldumtausch) selbst verantwortlich.
Diese Kurse sind aus EU-Mitteln (Programm "Lebenslanges Lernen", COMENIUS) förderfähig, sofern der Antrag rechtzeitig gestellt wird. Die Termine, Formulare und notwendige Informationen finden Sie unter "COMENIUS, Lehrerfortbildung".
Alternativ können die Kosten in der Regel steuerlich geltend gemacht werden, wobei die Entscheidung über die Anerkennung im Ermessen des jeweiligen Finanzamtes liegt.
Freistellung
Die Teilnahme an diesem Programm wird vom MBJS als dienstlichen Zwecken dienend im Sinne von § 79 Abs. 3 des Beamtengesetzes für das Land Brandenburg (Landesbeamtengesetz - LBG) anerkannt. Die Lehrkräfte können durch das staatliche Schulamt auf dieser Grundlage unter Fortzahlung der Bezüge bis zur Dauer von zwei Wochen beurlaubt werden. Bei einer längeren Beurlaubung sind die Anträge der obersten Dienstaufsicht (Referat 15) im MBJS zur Entscheidung vorzulegen.
Sofern tariflich Beschäftigte an diesem Programm teilnehmen, gilt dies als Qualifizierungsmaßnahme gemäß § 5 Abs. 3 Buchstabe a des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Für die Zeit der Teilnahme erfolgt eine Freistellung unter Fortzahlung des Entgelts.