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EU und Internationales

LEONARDO DA VINCI
LEONARDO DA VINCI ist das sektorale Einzelprogramm für den Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Programm für lebenslanges Lernen. 
Über das Programm können verschiedene Maßnahmen finanziert werden, insbesondere grenzüberschreitende Mobilität, Kooperationsprojekte zur Entwicklung und Verbreitung von Innovation und thematische Netzwerke. Als mögliche Zielgruppen kommen Auszubildende in der Berufsausbildung, Arbeitnehmer im Berufsleben, Fachleute der beruflichen Bildung sowie private oder öffentliche Organisationen, die auf diesem Gebiet arbeiten, in Frage.

Programmziele und Prioritäten

Für das Programm LEONARDO DA VINCI sind im Artikel 25 des Ratsbeschlusses Nr. 1720/2006/EG drei spezifische Ziele genannt, welche bei der Vorbereitung zur Teilnahme am Ausschreibungsverfahren beachtet werden sollten:
  1. Unterstützung der Teilnehmer von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen beim Erwerb und beim Einsatz von Wissen, Fähigkeiten und Qualifikationen zur Förderung ihrer persönlichen Entwicklung, ihrer Beschäftigungsfähigkeit und ihrer Teilnahme am europäischen Arbeitsmarkt;
  2. Unterstützung von qualitativen Verbesserungen und von Innovation in Bezug auf die Systeme, Einrichtungen und Verfahren der beruflichen Aus- und Weiterbildung;
  3. Erhöhung der Attraktivität von beruflicher Aus- und Weiterbildung und Mobilität für Arbeitgeber und Einzelpersonen sowie Erleichterung der Mobilität von in beruflicher Bildung befindlichen Personen.

Maßnahmen

Die Programmziele von LEONARDO können durch 6 Maßnahmen erreicht werden (Artikel 26). Dabei werden für die OSZ des Landes Brandenburg insbesondere die Maßnahmen
 
von Bedeutung sein.

Antragstellung

Im August 2011 wurde durch die Kommission der Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für die Jahre 2012 bis 2013 im Programm für lebenslanges Lernen veröffentlicht:
 

Mit dem aktuellen Aufruf zur Teilnahme am Programm für lebenslanges Lernen ("Call for Proposals") werden strategische Prioritäten der jeweiligen Antragsrunde bekannt gegeben.

 
 
Für die Abwicklung des Antragsverfahrens sind zwei Verfahren vorgesehen: 
- Abwicklung über nationale Agenturen ("NA-Verfahren") 
- Abwicklung durch die Kommission ("Kommissionsverfahren") 
 

Mobilität

 
Durch das Programm Leonardo werden verschiedene Mobilitätsaktionen gefördert. Für die OSZ wichtige Zielgruppen sind:
 
- Auszubildende in der Erstausbildung (Zielgruppe "IVT", Mindestdauer 2 Wochen) 
- Fachkräfte der beruflichen Aus- und Weiterbildung (Zielgruppe "VETPRO", Mindestdauer 1 Woche) 
 
Finanzielle Bedingungen: Es werden Finanzhilfen (Pauschalen) für 
Aufenthalt und Fahrtkosten
Organisation der Mobilität
Pädagogische, sprachliche und interkulturelle Vorbereitung 
gewährt. 
 
Geplanter Durchführungszeitraum: 01.06.2012 - 31.05.2013
 
Antragsverfahren: Die Antragstellung erfolgt durch jeden Partner im eigenen Land. Für die Antragstellung gilt ein einheitliches Online-Antragsformular, welches von der NA zur Verfügung gestellt wird:
Antragstermin ist der 03.02.2012 (Poststempel). Die Antragstellung für die Antragsrunde 2012 ist ab Januar 2012 möglich. Wichtig für eine Antragstellung ist die Beachtung des nationalen Aufrufes mit Prioritäten und Fördersätzen. Für eine formal gültige Antragstellung hat die Nationale Agentur alle Bestimmungen gebündelt und in einem "Servicepaket Antragstellung" übersichtlich dargestellt:
Unterstützung 
Ein Beratungsangebot der Nationalen Agentur erfolgt auf der Grundlage einer einzureichenden Projektskizze. Die Skizzenberatung ist ein Service der helfen soll, mögliche Schwachstellen des geplanten Projektantrags zu identifizieren und zu korrigieren. Dazu besteht allerdings keine Pflicht.
  

Multilaterale Partnerschaften

 
Bei multilateralen Partnerschaften wird die themenbezogene Zusammenarbeit von Einrichtungen aus mindestens drei Ländern gefördert. Die Integration der Mobilität von Lernenden und Lehrenden ist vorgesehen. In Abhängigkeit von der geplanten Mobilität werden für die verschiedenen Formen von Partnerschaften Pauschalsummen bewilligt.
 

Geplanter Durchführungszeitraum: 01.08.2012 - 31.07.2014

 

Antragsverfahren: Die Antragstellung erfolgt durch jeden Partner im eigenen Land.
Für die Antragstellung gilt ein einheitliches Online-Antragsformular (eForm), welches von der NA zur Verfügung gestellt wird.
 

Antragsformular eForm in Deutsch

 
Antragstermin ist der 21.02.2012 (Poststempel). Wichtig für eine Antragstellung ist die Beachtung des nationalen Aufrufes.

Multilaterale Projekte für den Innovationstransfer

 
"Innovationstransferprojekte" sehen die Anpassung von Produkten und Ergebnissen aus anderen Ländern an länderspezifische Bedürfnisse vor. Für solche Vorhaben kann ein max. Zuschuss von 150.000,00 Euro pro Jahr beantragt werden. Die Laufzeit der Projekte ist auf 2 Jahre begrenzt.
Für diese Art von Projekten sind durch die Kommission 6 europäische Prioritäten genannt:
 
Priorität 1: Förderung der Zusammenarbeit zwischen Berufsbildung und Arbeitswelt 
Priorität 2: Unterstützung der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften, Ausbildern und Betreuern in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und von Leitern von berufsbildenden Einrichtungen 
Priorität 3:Förderung des Erwerbs von Schlüsselkompetenzen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung 
Priorität 4: Entwicklung und Transfer von Mobilitätsstrategien in der beruflichen Aus- und Weiterbildung 
Priorität 5: ECVET für Transparenz und Anerkennung von Lernergebnissen und Qualifikationen 
Priorität 6: Verbesserung der Qualitätssicherungssysteme in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
 
Für das Jahr 2012 wurden für Innovationstransferprojekte keine nationalen Prioritäten festgelegt.
 
Finanzielle Bedingungen: Grundlage für eine Finanzhilfe bildet ein detaillierter geschätzter Finanzplan der Gesamtkosten des Projektes. Förderungsfähig sind z.B.: 
Personalkosten 
Aufenthaltskosten 
Sachkosten 
 

Geplanter Durchführungszeitraum: Sept./Okt. 2012 - Sept./Okt. 2014


Antragsverfahren: Es handelt sich um ein einstufiges Antragsverfahren (NA2 - Verfahren). Der Antrag wird durch den Konsortialführer bei der zuständigen Nationalen Agentur gestellt:
 
  
Die Finanzierung erfolgt nach Genehmigung durch diese Agentur. 
Antragstermin ist der 02.02.2012 (Poststempel).
 
Unterstützung: Ein Beratungsangebot der NA erfolgt auf der Grundlage einer einzureichenden Projektskizze.
 

Unterstützung für alle Maßnahmen

Nationale Agentur Bildung für Europa
beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Robert-Schumann-Platz 3
53175 Bonn
 
Tel.: 0228/107 1608
Fax: 0228/107 2964
E-mail: leonardo(at)bibb.de
Internet: www.na-bibb.de/
Redaktionell verantwortlich: Petra Weißflog, Staatliches Schulamt Cottbus
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Ansprechpartner im Land Brandenburg

 
Für Beratung bzw. zielgerichtete Anleitung zur Planung und Organisation von Projekten an OSZ in den Schulamtsbereichen Perleberg, Eberswalde und Brandenburg des Landes Brandenburg:  

Andreas Warmus
Staatliches Schulamt Perleberg
Berliner Str. 49
19348 Perleberg
Tel.: 03876 - 7138115 
Fax: 03876 - 7138185
 
 
Für Beratung in den Schulamtsbereichen Frankfurt/O., Cottbus und Wünsdorf:

Bernd Reimann
OSZ Palmnicken
Palmnicken 1
15517 Fürstenwalde
Tel.: 03361 - 3762107

AKTUELLES

Aktuelle Informationen, Ausschreibungen, Materialien und Formulare finden Sie auf den Websites der

Nützliche Links

 
Über einen Gruppenantrag hinaus können Auszubildende über ihren Betrieb auch Einzelanträge stellen. Diese werden durch die regionalen Mobilitätsberater (IHK, HWK) unterstützt.
 
 
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