"Innovationstransferprojekte" sehen die Anpassung von Produkten und Ergebnissen aus anderen Ländern an länderspezifische Bedürfnisse vor. Für solche Vorhaben kann ein max. Zuschuss von 150.000,00 Euro pro Jahr beantragt werden. Die Laufzeit der Projekte ist auf 2 Jahre begrenzt.
Für diese Art von Projekten sind durch die Kommission 6 europäische Prioritäten genannt:
Priorität 1: Förderung der Zusammenarbeit zwischen Berufsbildung und Arbeitswelt
Priorität 2: Unterstützung der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften, Ausbildern und Betreuern in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und von Leitern von berufsbildenden Einrichtungen
Priorität 3:Förderung des Erwerbs von Schlüsselkompetenzen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Priorität 4: Entwicklung und Transfer von Mobilitätsstrategien in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Priorität 5: ECVET für Transparenz und Anerkennung von Lernergebnissen und Qualifikationen
Priorität 6: Verbesserung der Qualitätssicherungssysteme in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Für das Jahr 2012 wurden für Innovationstransferprojekte keine nationalen Prioritäten festgelegt.
Finanzielle Bedingungen: Grundlage für eine Finanzhilfe bildet ein detaillierter geschätzter Finanzplan der Gesamtkosten des Projektes. Förderungsfähig sind z.B.:
Personalkosten
Aufenthaltskosten
Sachkosten
Geplanter Durchführungszeitraum: Sept./Okt. 2012 - Sept./Okt. 2014
Antragsverfahren: Es handelt sich um ein einstufiges Antragsverfahren (NA2 - Verfahren). Der Antrag wird durch den Konsortialführer bei der zuständigen Nationalen Agentur gestellt:
Die Finanzierung erfolgt nach Genehmigung durch diese Agentur.
Antragstermin ist der 02.02.2012 (Poststempel).
Unterstützung: Ein Beratungsangebot der NA erfolgt auf der Grundlage einer einzureichenden Projektskizze.