Rechtliche Grundlagen zum Umgang mit LRS in Berlin
Auf der Grundlage des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 04.12.2003 werden seit Januar 2005 die Fragen der Förderung und angemessenen Erleichterungen von Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben durch die Grundschulverordnung und die Sekundarstufe I-Verordnungen geregelt.
Über die Links gelangen Sie zu den für LRS relevanten Paragraphen.
Auszüge aus der Sek I-VO, die im Schuljahr 2010/2011 für die 7. Klassen der noch bestehenden Real- und Gesamtschulen sowie für die Jahrgangsstufen 7 bis 10 der Gymnasien und der auslaufenden Gesamt-, Haupt- und Realschulklassen gilt.
Auszüge aus der Sek I-VO, die im Schuljahr 2010/2011 für die 7. Klassen der Integrierten Sekundarschulen gilt.