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Unterricht

Deutsch

LRS (BE)

Rechtliche Grundlagen zum Umgang mit LRS in Berlin

 
Auf der Grundlage des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 04.12.2003 werden seit Januar 2005 die Fragen der Förderung und angemessenen Erleichterungen von Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben durch die Grundschulverordnung und die Sekundarstufe I-Verordnungen geregelt.
Über die Links gelangen Sie zu den für LRS relevanten Paragraphen.
 
 
Auszüge aus der Sek I-VO, die  im Schuljahr 2010/2011 für die 7. Klassen der noch bestehenden Real- und Gesamtschulen sowie für die Jahrgangsstufen 7 bis 10 der Gymnasien und der auslaufenden Gesamt-, Haupt- und Realschulklassen gilt.
 
Auszüge aus der Sek I-VO, die  im Schuljahr 2010/2011 für die 7. Klassen der Integrierten Sekundarschulen gilt.
 
 
 
 
Redaktionell verantwortlich: Erna Hattendorf
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Ansprechpartnerin für LRS im LISUM

Jutta Schwenke
Tel.: 03378/209-369

Direkt zu

Rechtsvorschriften der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin
 
Beschluss der KMK (pdf - 33 KB)
 
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