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Schule

Mitwirkung

Mitwirkung

"Ethos, Stil, Geist, Kultur einer Schule hängen nicht nur von Absichten, Traditionen oder Vorschriften ab, sondern vom demokratischen Willen der Beteiligten"
Peter Fauser auf dem Kolloquium „Schule der Demokratie“ 1989 in Tübingen
 

Mitwirkung ist lebendige Demokratie!

In beiden Ländern baut die Mitwirkung auf 3 Säulen auf. Sowohl das Brandenburger als auch das Berliner Schulgesetz räumen Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften umfangreiche Mitwirkungsrechte ein. Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkäfte sind aufgefordert ihre Möglichkeiten zu nutzen, sich einzubringen, etwas zu bewegen und konstruktiv zusammen zu arbeiten.

Mitgestaltung der Schule ist nicht nur über die Gremien möglich, sondern in vielerlei Art und auf sehr praktische Weise, im Schulleben wie im Unterricht. Wer sich einbringt, identifiziert sich mehr mit seiner Schule und gestaltet sein Lebensumfeld bzw. das seiner Kinder mit.
 
Links zu den Mitwirkungsseiten Berlins und Brandenburgs

Schulische Gremien in den beiden Ländern

 
Berlin
Brandenburg
Gesamtelternvertretung,
Schülerversammlung,
Gesamtschülervertretung
Gesamtkonferenz der Lehrkräfte
Elternkonferenz
Konferenz der Schüler
Konferenz der Lehrkräfte
Schulkonferenz
Bezirksausschüsse
Kreisräte
Bezirksschulbeirat
Kreisschulbeirat
Landesausschüsse
Landesräte
Landesschulbeirat

Rechtliche Grundlagen

Die Grundlage für die Arbeit der entsprechenden Gremien ist das jeweilige Schulgesetz des entsprechenden Bundeslandes.

Im Brandenburgischen Schulgesetz:
 
 Teil 7 - Mitwirkungsrechte in der Schule
  • Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften (§§ 74 - 80)
  • Abschnitt 2: Eltern (§§ 81,82)
  • Abschnitt 3: Schülerinnen und Schüler (§§ 83,84)
  • Abschnitt 4: Lehrkräfte (§§ 85 - 89)
  • Abschnitt 5: Schulkonferenz (§§ 90,91)
  • Abschnitt 6: Oberstufenzentren (§§ 92 - 95)
  • Abschnitt 7: Ergänzende Vorschriften (§§ 96 - 98)
  Teil 12 - Mitwirkungsrechte auf Kreis- und Landesebene (§§ 136 -139)

 
 
 Teil VI - Schulverfassung
  • Abschnitt II : Schulkonferenz (§§ 75 - 78)
  • Abschnitt III: Konferenzen der Lehrkräfte (§§ 79 - 82)
  • Abschnitt IV : Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler in der Schule (§§ 83 - 87)
  • Abschnitt V  : Mitwirkung der Erziehungsberechtigten in der Schule (§§88 - 91)
  • Abschnitt VI : Ergänzende Vorschriften (§§ 92,93)
  Teil IX - Bezirks- und Landesgremien  (§§ 110 - 115)
 
 
 
Fortbildungen für Gremienmitglieder bietet das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg an. Weitere  Informationen finden Sie hier.
Redaktionell verantwortlich: André Koch, LISUM
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Links

Deutscher Bildungsserver (DBS)
Gundlegendes zum Aspekt "Mitwirkung" im Bildungssystem in der Bundesrepublik Deutschland.
www.bildungsserver.de

Forum Bildung
Ziel des Forum Bildung ist die Zukunftsfähigkeit des Bildungssystems. Deshalb müssen die Ziele, Inhalte und Methoden der Bildung so weiterentwickelt werden, dass sie neuen Anforderungen gerecht werden. Dazu führt das Forum einen breiten nationalen Diskurs.
www.forum-bildung.de/
 
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