Der Mittlere Schulabschluss (
MSA) ist in Berlin seit 2006 eingeführt. Er wird in einem Abschlussverfahren erworben, das sich zusammensetzt aus
den Jahrgangsnoten der Jahrgangsstufe 10
einer zentralen schriftlichen Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache
einer mündlichen Prüfung in der ersten Fremdsprache
einer Präsentationsprüfung in einem gesellschaftswissenschaftlichen, einem naturwissenschaftlichen, künstlerischen oder Wahlpflichtfach.
Die Schülerinnen und Schüler weisen mit dem
MSA nach, welche Kompetenzen sie bis zum Ende der Sekundarstufe I erworben haben. Es geht dabei nicht nur um Wissen, sondern besonders auch um Können. Schülerinnen und Schüler, die den
MSA bestanden haben, erfüllen die Standards, auf die sich alle Bundesländer geeinigt haben.
Allgemeine Hinweise zum
MSA finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
Wenn Sie Fragen zum mittleren Schulabschluss haben, dann nutzen Sie bitte die folgende Kontaktmöglichkeit:
Weitere allgemeinen Bestimmungen zu den Prüfungsaufgaben, der Durchführung der schriftlichen und mündlichen Prüfung, die Sonderbestimmungen für die Prüfung zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses und für die Abiturprüfung sind in den Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen)definiert.
Sie finden hier die neueste Fassung.
Fachliche Informationen zu Unterricht und Prüfungen finden Sie in den
Fachbriefen, die gemeinsam von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung und dem Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg herausgegeben werden.
Weitere Hinweise finden Sie auf den Seiten des Instituts für Schulqualität der Länder Berlin und Brandenburg
ISQ.