Zielgruppe
Das Programm richtet sich an Schulleiter/innen, Lehrkräfte sowie Schulrätinnen und Schulräte bzw. Schulverwaltungsfachleute, die durch ihre Tätigkeit einen Bezug zum Thema haben und als Multiplikator/inn/en wirken können.
Teilnahmebedingungen
- Eignung nach Zielgruppe und Kursthema
- gute Beherrschung der Kurssprache.
Es wird erwartet, dass die erfolgreichen Bewerber/innen den Kurs von Anfang bis zum Schluss besuchen und danach je ein Exemplar eines mit Schreibmaschine geschriebenen Berichtes im Umfang von ca. 1000 Wörtern über den Kurs und seine Bedeutung für die eigene Arbeit an folgende Stellen senden:
- die kursanbietende nationale Verbindungsstelle (Adresse lt. Programmblatt)
- den Europarat in Straßburg
- den PAD in Bonn.
Finanzierung
Kurs- und Aufenthaltskosten werden von der anbietenden Seite getragen. Die Reisekosten 2. Klasse werden nach Abschluss des Kurses und nach Vorlage des Berichts (innerhalb von vier Wochen nach Kursende einzureichen) über den Europarat erstattet. Für ausreichenden Versicherungsschutz sind die Teilnehmer/innen selbst verantwortlich.
Freistellung
Die Teilnahme an diesem Programm wird vom MBJS als Fortbildung im Sinne von § 11 Abs. 4 der Verordnung über Erholungsurlaub und Dienstbefreiung der Beamten und Richter im Land Brandenburg (Erholungsurlaubs- und Dienstbefreiungsverordnung - EUrlDbV) anerkannt. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern kann durch die jeweils zuständige Stelle auf dieser Grundlage bis zu 10 Arbeitstage Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge gewährt werden.
Sofern tariflich Beschäftigte an diesem Programm teilnehmen, gilt dies als Qualifizierungsmaßnahme gemäß § 5 Abs. 3 Buchstabe a des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Für die Zeit der Teilnahme erfolgt eine Freistellung unter Fortzahlung des Entgelts. Für tariflich Beschäftigte gelten die Zeiten der vereinbarten Qualifizierungsmaßnahme nach § 5 Abs. 5 TV-L als Arbeitszeit. Ein individueller Anspruch besteht nicht, § 5 Abs. 2 Satz 2 TV-L.