Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Schule in einer von Vielfalt geprägten Gesellschaft basiert auf dem Wissen um die Universalität, Unteilbarkeit, Unveräußerlichkeit und Interdependenz von Menschenrechten. Sie zeichnet sich durch die Wertschätzung sozialer, geschlechtlicher, sexueller, altersbezogener, körperlicher, geistiger, ethnischer, sprachlicher, religiöser und kultureller Vielfalt aus. Wenn alle am Bildungsprozess Beteiligten, Kinder, Jugendliche und Erwachsene, als Individuen Achtung und Anerkennung erfahren, entfalten sie angstfrei ihr Bildungspotential und ihre Kreativität. So tragen sie zu einem von Respekt, Akzeptanz und Offenheit geprägten sozialen Miteinander bei. Eine Reflexion der eigenen Haltung und das Wahrnehmen von Vielfalt sind hierbei von Bedeutung.

Kompetenzerwerb

Die Lernenden erwerben Wissen über die Vielfalt der Kulturen, Lebensweisen und Überzeugungen sowie Kompetenzen, die sie zur Orientierung und Teilhabe in einer demokratischen Gesellschaft befähigen. Sie lernen, anderen Menschen Empathie, Achtung und Wertschätzung in einem Klima des sozialen und kooperativen Umgangs entgegenzubringen. Auf diese Weise entwickeln die Kinder und Jugendlichen eine Haltung, die es ihnen ermöglicht, Vielfalt als selbstverständlich und als Bereicherung wahrzunehmen. Sie erwerben die Fähigkeit, sich eigene, tatsächliche und zugeschriebene Merkmale bewusstzumachen, die eigene Lebenssituation und Lebensweise zu reflektieren und einen Perspektivwechsel im Hinblick auf die Lebenssituationen anderer vorzunehmen. Sie entwickeln eine auf der Grundlage der Achtung der Unveräußerlichkeit der Menschenwürde fundierte Haltung in Bezug auf den Umgang mit Unterschieden und Gemeinsamkeiten. Dabei werden gesellschaftliche Vorstellungen von Normalität und Abweichungen sowie bestehende Hierarchien und Machtverhältnisse reflektiert.

Bezüge zu den Fächern

Alle Fächer bieten Themen an, die eine Auseinandersetzung mit Vielfalt auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft ermöglichen. Die Lehr- und Lernmaterialien sowie der Sprachgebrauch spiegeln die vielfältigen Lebenswelten der Schülerinnen und Schüler wider. Persönliche
Zugänge eröffnen die Fächer Deutsch, Ethik (Berlin), Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (Brandenburg), Biologie und der Sachunterricht. In den künstlerischen Fächern besteht z. B. die Möglichkeit, einen Austausch über verschiedene Vielfaltsdimensionen, ausgehend von bildnerischen Darstellungen, musikalischen Anlässen und den Lebensläufen bekannter Persönlichkeiten zu führen. Bildung zur Akzeptanz von Vielfalt (Diversity). Im Kontext von Kinder- und Menschenrechten ist Gegenstand der Fächer Gesellschaftswissenschaften 5/6 und Politische Bildung. Im Fach Sport können Sportereignisse und Biografien als Anknüpfungspunkte genutzt werden, aber auch die sportliche Aktivität selbst und damit zusammenhängende soziokulturelle Aspekte.

Links und Materialien

Bildungsstandards/Gesetze/Beschlüsse/Handreichungen
  • (UN) Artikel 24: Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
    sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
  • "Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft" Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
  • (KMK) Lehrerbildung für eine Schule der Vielfalt - Gemeinsame Empfehlung von Hochschulrektorenkonferenz und Kultusministerkonferenz“ (2015) 
  • (KMK) Förderstrategie für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler (2010)
  • Handreichung für das übergreifende Thema: Bildung zur Akzeptanz von Vielfalt (Diversity) (LISUM 2018)
Bildungsserver
Fachbriefe Berlin

Amtliche Fassung (Download als pdf-Datei)      Hinweise zur RLP-Einführung

Redaktionell verantwortlich: Boris Angerer, LISUM