In der
Neufassung vom 16.06.2010 finden Sie die Regelung des Anspruch auf die brandenburgische Landesausbildungsförderung, die Schülerinnen und Schüler, die ihren ständigen Wohnsitz in Brandenburg haben und ab dem Schuljahr 2010/2011 erstmals in eine gymnasiale Oberstufe oder einen zweijährigen vollzeitschulischen Bildungsgang der Fachoberschule in öffentlicher oder freier Trägerschaft eintreten, zusteht.