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Zielgruppen

Ausbildungsförderung (BB)

Brandenburgisches Ausbildungsförderungsgesetz

In der Neufassung vom 16.06.2010 finden Sie die Regelung des Anspruch auf die brandenburgische Landesausbildungsförderung, die Schülerinnen und Schüler, die ihren ständigen Wohnsitz in Brandenburg haben und ab dem Schuljahr 2010/2011 erstmals in eine gymnasiale Oberstufe oder einen zweijährigen vollzeitschulischen Bildungsgang der Fachoberschule in öffentlicher oder freier Trägerschaft eintreten, zusteht.
Redaktionell verantwortlich: Jürgen Frank, LISUM
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