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EU und Internationales

Schülerbegegnungen Frankreich
Das Deutsch-Französische Jugendwerk fördert u.a. Schülerbegegnungen allgemeinbildender und berufsbildender Schulen mit einem Zuschuss zu den Fahrtkosten. Es will damit die deutsch-französische Zusammenarbeit im schulischen Bereich stärken und zum Erlernen der Partnersprache motivieren. Bezuschusst werden Programme am Ort des Partners oder gemeinsame Begegnungen am dritten Ort. 

Förderkriterien

Kriterien für eine Förderung sind u.a.:
  • Durchführung der Begegnung am Ort des Partners oder gemeinsam an einem dritten Ort,
  • gemeinsame Veranstaltungen oder Projektarbeit, gemeinsamer Unterricht als integrale Programmbestandteile,
  • Unterbringung in Gastfamilien,
  • Dauer mindestens 5 Tage, Höchstdauer 21 Tage,
  • Vor- und Nachbereitung der Begegnung.

Weitere Informationen sind der geltenden Förderrichtlinie des DFJW zu entnehmen, wo Sie auch einen Überlick über die gewährten Fahrtkostenpauschalen des DFJW finden.

Antragstellung

Anträge für das gesamte Kalenderjahr müssen bis zum 15. Februar beim Staatlichen Schulamt Cottbus vorliegen.
 
Für den Fall, dass ein DFJW-Zuschuss aus Budgetgründen nicht möglich ist, sollte gleichzeitig ein Antrag auf Landesförderung eingereicht werden.
 
Hier finden Sie die Antragsformulare des DFJW für den Schüleraustausch allgemeinbildender Schulen.
 
Informationen über andere DFJW-Programme, Fördermöglichkeiten und deutsch-französiche Schulpartnerschaften finden Sie auf der Website des DFJW.
 
Redaktionell verantwortlich: Petra Weißflog, Staatliches Schulamt Cottbus
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Ansprechpartner im Land Brandenburg

Staatliches Schulamt Cottbus

Simone Schüler
Blechenstr. 1
03046 Cottbus
Tel.: (03 55) 4 86 65 18
E-Mail: Simone Schüler

AKTUELLES

Termine

15. Februar
 
für Förderanträge

Dokumente und Formulare

 
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