Anträge für das gesamte Kalenderjahr müssen bis zum 15. Februar beim Staatlichen Schulamt Cottbus vorliegen.
Für den Fall, dass ein DFJW-Zuschuss aus Budgetgründen nicht möglich ist, sollte gleichzeitig ein Antrag auf Landesförderung eingereicht werden.
Hier finden Sie die
Antragsformulare des DFJW für den Schüleraustausch allgemeinbildender Schulen.
Informationen über andere DFJW-Programme, Fördermöglichkeiten und deutsch-französiche Schulpartnerschaften finden Sie auf der
Website des DFJW.