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Schule

Schulaufsicht

Berlin

Die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung ist in Berlin - im Unterschied zu Flächenstaaten - Ministerium, Schulaufsichtsbehörde, oberste und zugleich Dienstbehörde (und für die zentral verwalteten Schulen zusätzlich noch Schulträger). In ihrer Eigenschaft als Ministerialbehörde trifft die Schulaufsichtsbehörde Entscheidungen über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung im Berliner Schulwesen wie z.B. die Grundlagen der Schulorganisation und des Unterrichts sowie die Aufstellung des Schulentwicklungsplanes. Sie übt darüber hinaus die fachliche Aufsicht über die
öffentlichen Schulen aus. In Abgrenzung zum traditionellen Verständnis von Schulaufsicht legt das neue Berliner Schulgesetz fest, dass die Schulaufsichtsbehörde vorrangig beratend und unterstützend tätig werden soll und bei der Ausübung der fachlichen Aufsicht die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Schulen zu beachten ist. Die für die jeweiligen Schulen zuständigen Schulaufsichtsbeamten unterstützen und beraten die Schulen bei der Entwicklung von Schulprogrammen und Angelegenheiten der internen Evaluation; zur Unterstützung der Schulentwicklung im Rahmen der externen Evaluation (Schulinspektion) können Zielvereinbarungen mit den Schulen geschlossen werden.

Aufgaben der Bezirke

In Berlin werden staatliche und gemeindliche Tätigkeiten nicht getrennt, die Aufgaben des Schulträgers werden von den Bezirken übernommen. Ihnen obliegt die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Schulangelegenheiten der allgemein bildenden Schulen mit Ausnahme der zentral verwalteten Schulen, hierzu zählen insbesondere Bau, Ausstattung und Unterhaltung. Die Einrichtung von Klassen und die Zuweisung von Schülerinnen und Schülern an Schulen fällt in den Verantwortungsbereich der Bezirksämter, sie decken den Sachbedarf, stellen das Verwaltungspersonal und sind für die laufende Verwaltung der Schulen verantwortlich. Die mit diesen Aufgaben verbundenen Ausgaben, die auch die Ausgaben für Lehrmittel einschließen, werden von den Bezirken übernommen.

Brandenburg

Im Land Brandenburg gibt es eine zweistufige Schulaufsicht. Sie umfasst die Gesamtheit der staatlichen Aufgaben zur inhaltlichen, organisatorischen und planerischen Gestaltung und die Beaufsichtigung des Schulwesens.
 
Die oberste Schulaufsicht ist am Ministerium für Schule, Jugend und Sport (MBJS) angesiedelt.
Die untere Schulaufsicht haben die regional zuständigen staatlichen Schulämter. Jedes Schulamt ist für mehrere Landkreise bzw. kreisfreie Städte zuständig.
 
Redaktionell verantwortlich: André Koch, LISUM
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