Qualitätsmerkmal 1.1: Schulprogramm / 1.1.1
- Einführung zum Qualitätsbereich 1
- Qualitätsmerkmal 1.1: Schulprogramm
- 1.1.1 Entwicklung des gemeinsamen Verständnisses von einer guten Schule
- 1.1.2 Fortschreibung des Schulprogramms mit ausgewiesenen Entwicklungsschwerpunkten
- Qualitätsmerkmal 1.2: Entwicklungsplanung und Umsetzung
- Qualitätsmerkmal 1.3: Evaluation
1.1.1 Entwicklung des gemeinsamen Verständnisses von einer guten Schule
Schulische Maßnahmen:
- an der Schule besteht ein Schulprogramm mit einem abgestimmten Leitbild
- von den am Schulleben Beteiligten werden gemeinsame Wertmaßstäbe, Erwartungen, Einstellungen erarbeitet und als pädagogische Grundsätze der Schule formuliert
- das Schulprogramm nimmt auf die konkrete Situation und das Profil der Schule erkennbar Bezug
- Entwicklungsziele und Arbeitsschwerpunkte werden in einem von der Schulkonferenz beschlossenen Schulprogramm verbindlich vereinbart
- die Konferenzen setzen sich mit Fragen der Unterrichtsbeobachtung und -entwicklung auseinander und leiten daraus konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit ab und setzen sie um.
Rechtliche Grundlagen:
- §§ 7, 8a, 91, 129 BbgSchulG
- Rundschreiben 8/09 (Fortschreibung und Evaluation von Schulprogrammen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Land Brandenburg)
Kriterien:
- Schulprogramm mit Leitbild und den entsprechend geforderten Inhalten
Instrumente/Methoden (Beispiele für Nachweise)
- Dokumentenanalyse:
- Homepage der Schule,
- Schulprogramm einschl. Leitbild,
- Protokolle der Gremien (Beschluss Schulkonferenz notwendig),
- Dokumentation von Zielen und Maßnahmen zur Umsetzung der Schwerpunkte,
- Arbeitsplan
- Fragebogen, Interview
- schuleigene Konzepte je nach Profilbildung
Redaktionell verantwortlich: André Koch, LISUM