Qualitätsmerkmal 3.2: Schulklima / 3.2.1

Qualitätsmerkmal 3.2: Schulklima / 3.2.1

3.2.1 Einigung über soziales Verhalten in der Schule und in den Klassen/Lerngruppen

Schulische Maßnahmen:

  • die Schule erstellt gemeinsame Verhaltensregeln, die auf den Rechten des Einzelnen beruhen und überprüft diese regelmäßig
  • die Schule dokumentiert diese Verhaltensregeln altersgerecht
  • diese Verhaltensregeln sind den Kindern bzw. Jugendlichen präsent und werden von ihnen anerkannt
  • die Klassen und Lerngruppen verständigen sich auf dieser Grundlage über eigene Verhaltensregeln
  • die Schule sowie die Klasse/Lerngruppe reagiert auf Regelverstöße
  • Rituale zur Stützung der Klassengemeinschaft werden entwickelt
  • die Schule organisiert Schulfahrten und Praktika als soziale Lernerfahrung
  • die Schule plant Maßnahmen zur Gewaltprävention und setzt diese um
  • die Schule erkennt Mobbing und sanktioniert es angemessen
  • soziale Umgangsformen werden durch alle Personengruppen gelebt

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Kriterien:

  • Entscheidung der Schulkonferenz über die Haus- und Pausenordnung
  • (deutliche) Klassenregeln und/oder Klassenrat
  • definierte Regelverstöße und Sanktionen
  • Angebote zur Konfliktlösung
  • Streitschlichter
  • Mediatoren
  • Einsatz des Anti-Mobbing-Koffer im 7. Jahrgang

 

Instrumente / Methoden (Beispiele für Nachweise):

  • Dokumentenanalyse: Schulprogramm einschl. Hausordnung, Klassenbücher, Einschätzung zum Arbeits- und Sozialverhalten, Protokolle von Klassenkonferenzen,
    an OSZ: Protokolle von Abteilungskonferenzen sowie von Teil- und Fachkonferenzen
  • Fragebogen, Interview
  • Beobachtungen: im Unterricht, auf dem Pausenhof

Redaktionell verantwortlich: André Koch, LISUM