Qualitätsmerkmal 4.1: Führungsverantwortung / 4.1.2
- Einführung
- Qualitätsmerkmal 4.1: Führungsverantwortung
- 4.1.1 Schulleiterinnen und Schulleiter zeigen Führungsverantwortung und Rollenklarheit
- 4.1.2 Delegation von Aufgaben und Festlegung der Verantwortlichkeit
- 4.1.3 Stärkung der Wahrnehmung der Beteiligungsrechte aller am Schulleben Beteiligten
- 4.1.4 Gewährleistung der Kommunikation nach außen und innen
- Qualitätsmerkmal 4.2: Unterrichtsorganisation
- Qualitätsmerkmal 4.3: Personalentwicklung und -einsatz
- Qualitätsmerkmal 4.4: Qualitätsmanagement
- Qualitätsmerkmal 4.5: Gesundheitsförderung und -prävention sowie Arbeitsbedingungen
4.1.2 Delegation von Aufgaben und Festlegung der Verantwortlichkeit
Schulische Maßnahmen:
- Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter stellt die Zuständigkeiten und Aufgabenbereich innerhalb der (ggf. erweiterten) Schulleitung sicher
- sie/er legt transparent fest/delegiert/fordert ein Aufgaben und Zuständigkeiten und sichert die Wahrnehmung von Aufgaben und Funktionen im Kollegium
- sie/er initiiert die Bildung von Arbeitsgruppen
- sie/er nimmt Fürsorgeverantwortung gegenüber den Mitarbeitern wahr
- zwischen Schulleitung und Kollegium besteht ein funktionierender Informationsaustausch zu den Arbeitsergebnissen
Kriterien:
- vereinbarte Mitarbeitergespräche zur Personalentwicklung
- transparente Verwendung der Stunden aus dem Schul- und Schulleitungspool
- dokumentierte Aufgabenverteilung in der Schule
- Vorhandensein einer AG Schulentwicklung / Schulprogramm
- Umsetzung von Beschlüssen
- ggf. Monatsbriefe zum Informationsaustausch
Instrumente / Methoden (Beispiele für Nachweise):
- Dokumentenanalyse: Leitbild, Schulprogramm, Konferenz und Gremienprotokolle, Geschäftsverteilungsplan der Schulleitung, Beschlussübersicht, Schuljahresarbeitsplan
- Planung der Mitarbeitergespräche
- Organigramm der Schule
- Aufgabenbeschreibungen von Fachkonferenzen, Arbeitsgruppen, Sonderaufgaben
- Fragebogen, Interview
- Tag der offenen Tür
Redaktionell verantwortlich: André Koch, LISUM