Qualitätsmerkmal 4.5: Gesundheitsförderung und -prävention sowie Arbeitsbedingungen / 4.5.3
- Einführung
- Qualitätsmerkmal 4.1: Führungsverantwortung
- Qualitätsmerkmal 4.2: Unterrichtsorganisation
- Qualitätsmerkmal 4.3: Personalentwicklung und -einsatz
- Qualitätsmerkmal 4.4: Qualitätsmanagement
- Qualitätsmerkmal 4.5: Gesundheitsförderung und -prävention sowie Arbeitsbedingungen
- 4.5.1 Gesundheitsförderliche und umweltschonende Gestaltung der Räume und Arbeitsbereiche
- 4.5.2 Gesundheitsförderung und Gewährleistung der persönlichen Sicherheit aller am Schulleben Beteiligten
- 4.5.3 Pflege, Ausstattung und Nutzung der schulischen Gebäude und Anlagen
4.5.3 Pflege, Ausstattung und Nutzung der schulischen Gebäude und Anlagen
Schulische Maßnahmen:
- die Schulleitung arbeitet systematisch mit dem Schulträger zusammen
- die Schulleitung setzt sich dafür ein, dass der Bestand an Räumen und Flächen dem quantitativen und qualitativen Bedarf entspricht
- die Schulleitung achtet darauf, dass Schulgebäude, Räume und Flächen sich in einem gepflegten, einladenden und möglichst barrierefreien Zustand befinden
Kriterien:
- regelmäßige Beratungen mit Schulträger/Gebäudeverwaltung
- Sauberkeit im Gebäude und in den Außenanlagen
- Organisation von Schülerdiensten
Instrumente / Methoden (Beispiele für Nachweise):
- Dokumentenanalyse: Schulprogramm, Bericht der Schulvisitation, Schuljahresarbeitsplan, Gefährdungsbeurteilungen und Protokoll der Sicherheitsbegehung
- schuleigene Statistik
- Schulrundgang, Beobachtungen, Fragebogen, Interview
Redaktionell verantwortlich: André Koch, LISUM