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Schulqualität

Schulprogrammentwicklung

Schulprogramm - Instrument der eigenständigen Schule

Im Schulprogramm formulieren die Beteiligten einer Schule die gemeinsamen Ziele der pädagogischen Arbeit.
 
Schulprogramme sind ein Instrument der erhöhten Eigenverantwortlichkeit und größeren Gestaltungsspielräume der einzelnen Schulen in pädagogischer, personeller, finanzieller und organisatorischer Hinsicht.
 
Die einzelne Schule soll in ihrem Schulprogramm ihr spezifisches Profil beschreiben und mit Hilfe des Schulprogramms eine eigene Identität entwickeln, mit der sie sich auch nach außen darstellen kann. Das Schulprogramm soll außerdem bei der regelmäßigen Evaluation der Schule eingesetzt und im Zuge derselben fortwährend weiterentwickelt werden.
 
Das Schulprogramm wird an der Schule entwickelt und von der Schulkonferenz beschlossen. Die Beteiligung von Lehrern, Schülern und Eltern der Schule an der Erarbeitung kann dabei unterschiedlich geregelt sein. Das Schulprogramm beschreibt, wie die Schule ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag konkret erfüllen will.

Schulprogrammarbeit in Berlin

Schulprogrammarbeit ist in Berlin durch den § 8 des Schulgesetzes und die AV Schulprogramm: Ausführungsvorschriften zur Erstellung der Schulprogramme und zur internen Evaluation geregelt.

Schulprogrammarbeit in Brandenburg

Schulprogrammarbeit wird in Brandenburg durch den  § 7 des Schulgesetzes geregelt.
Redaktionell verantwortlich: Heinz Schroth, LISUM
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Ansprechpartnerin im LISUM

Christiane Giese
Tel.: (03378) 209 419

Informationen zum Schulprogramm des MBJS (BB)

 
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