In Berlin werden ca. 1.800 Kindertageseinrichtungen von ca. 900 Trägern der freien Wohlfahrtspflege und fünf bezirklichen Eigenbetrieben betrieben. Hinzu kommen drei Betriebskindertagesstätten sowie ca.18 privatgewerbliche Einrichtungen.
Mit der Qualitätsvereinbarung werden die Träger verpflichtet sicherzustellen, dass ihre Kindertagesstätte bis zum Jahresende 2008 erstmalig mit der Durchführung interner Evaluation der pädagogischen Prozesse an Hand der Qualitätskriterien des Bildungsprogramms begonnen haben. Bis zum Jahresende 2009 sollen alle Träger in ihren Kindertagesstätten mit der Durchführung externer Evaluationen zur Umsetzung des Berliner Bildungsprogramms begonnen haben.
Seit August 2006 besitzen alle Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen ein Sprachlerntagebuch.
Verfahren zur Feststellung des Sprachstandes
Diese bilden die rechtliche Grundlage für die verpflichtende Teilnahme aller vierjährigen Kinder an der Sprachstandsfeststellung und einer evtl. nachfolgenden Sprachförderung. Die Sprachstandsfeststellung wird in den Kindertagesstätten durchgeführt.
Für Kinder, die bereits eine Kita besuchen, findet die standardisierte Sprachstandsfeststellung auf der Grundlage des Sprachlerntagebuchs statt.
Für Nicht-Kitakinder wird der Sprachstand mit dem Testinstrument Deutsch +4 in den Kitas von Erzieherinnen durchgeführt.
Sprachförderung
Für Kinder, die in Kitas betreut werden, erfolgt bei festgestelltem Sprachförderbedarf die anschließende einjährige Sprachförderung wie bisher im Rahmen der regulären Förderung in den Tageseinrichtungen.
Für Nicht-Kitakinder werden Regelungen für deren einjährige Sprachförderung in ausgewählten Kitas durchgeführt.
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