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LRS (BB)

Erläuterungen zu den Verwaltungsvorschriften LRSR in Brandenburg

 
Verwaltungsvorschriften erschließen sich oft nicht unmittelbar für Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte. Deshalb wurden häufig gestellte Fragen ausgewählt, um wichtige Vorgaben der Verwaltungsvorschriften über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einer besonderen Schwierigkeit im Lesen und Rechtschreiben oder einer besonderen Schwierigkeit im Rechnen (VV-LRSR) zu erläutern. Damit sollen und können die VV-LRSR natürlich nicht ersetzt werden. Die vorliegenden Erläuterungen beziehen sich ausschließlich auf die Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben, nicht auf die Schwierigkeiten im Rechnen. Sie gliedern sich im Sinne von "häufig gestellten Fragen" nach Fragestellungen und nicht nach den Absätzen der VV-LRSR. Dementsprechend sind die Auszüge aus den VV-LRSR, auf die sich die jeweiligen Erläuterungen beziehen, jeweils vorangestellt. Den vollständigen Text der VV-LRSR für Brandenburg, der letztlich handlungsrelevant ist, finden Sie hier.
 
Autorin: Prof. Dr. Gerheid Scheerer-Neumann, Universität Potsdam
 
Anlage 1 der VV-LRSR (doc - 25 KB)
Anlage 2 der VV-LRSR (doc - 25 KB)
 
Redaktionell verantwortlich: Erna Hattendorf
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Ansprechpartnerin für LRS im LISUM

Jutta Schwenke
Tel.: 03378/209-369

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VV-LRSR auf der Website des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
 
Anlage 1 der VV-LRSR (doc - 25 KB)
Anlage 2 der VV-LRSR (doc - 25 KB)
 
 
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