Mutterschutz im Land Berlin
Zum 1. Januar 2018 ist das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium – kurz: Mutterschutzgesetz (MuSchG) mit umfassenden Änderungen des bis dato bestehenden Mutterschutzrechts in Kraft getreten. Es löst das bisherige Mutterschutzgesetz und die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) ab, die zum gleichen Termin außer Kraft treten.
Das Mutterschutzrecht hat zum Ziel, werdende Mütter und ihre ungeborenen Kinder sowie stillende Mütter und die Kinder, die von ihnen gestillt werden vor Gefahren für Leben und/oder Gesundheit bei der Arbeit, in der Ausbildung und während des Studiums zu schützen, schwangerschaftsbedingte finanzielle Nachteile zu vermeiden und den Anspruch auf ihren Arbeitsplatz bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Niederkunft zu sichern.
Werdende Mütter dürfen aufgrund ihrer Schwangerschaft nicht benachteiligt werden.
Ziel ist es auch, die Beschäftigungsfähigkeit der werdenden und stillenden Mutter durch präventive und tätigkeitsbezogene Schutzmaßnahmen zu erhalten.
Das Mutterschutzgesetz ab dem 01.01.2018 enthält Arbeitsschutzvorschriften, die vom Arbeitgeber / der Schulleitung bei der Beschäftigung werdender oder stillender Mütter zu beachten sind.
- Zum Mutterschutzgesetz
- Leitfaden des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für schwangere oder/und stillende Beschäftigte
- Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutzgesetz vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und techn. Sicherheit Berlin ist die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Arbeitnehmerin, Schülerin oder Studentin an Berliner Schulen, Hochschulen, Fachhochschulen, Universitäten anzuzeigen. Bitte verwenden Sie hierfür den entsprechenden Vordruck:
- Benachrichtigung nach § 27 Abs. 1 MuSchG einer schwangeren oder stillenden Beschäftigten
- Benachrichtigung nach § 27 Abs. 1 MuSchG einer Schülerin oder stillenden Studentin
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
oder unter den nachfolgenden Kontaktdaten:
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und techn. Sicherheit Berlin
Referat Sozialer Arbeitsschutz
Tel.: 030/902545-219
Fax: 030/9028-8032
E-Mail: poststelle@~@lagetsi.berlin.de
Redaktionell verantwortlich: André Koch, LISUM
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