Zuständigkeiten
Für jemanden, der neu in dieser Schullandschaft unterwegs ist, können die verschiedenen Gremien Dschungelcharakter haben: Wen müssen Sie fragen, wie sich die mündlichen Zensuren im Fach Englisch zusammensetzen? An welchen Konferenzen müssen Sie teilnehmen? Wer muss eine Klassenkonferenz einberufen? Wer wird dazu eingeladen?
Das Berliner Schulwesen ist ein sehr stark durchstrukturiertes System, in dem viele Aufgaben an verschiedene Gremien und Funktionsträgerinnen und Funktionsträger delegiert werden. Dabei spielt der demokratische Gedanke der Beteiligung eine wesentliche Rolle. Auf diese Weise werden Entscheidungen nicht einfach von oben nach unten durchgesetzt, sondern auf eine breite Basis der Mitbeteiligung gestellt.
Im Folgenden werden Ihnen die wichtigsten Gremien für den Schulalltag im Überblick vorgestellt. Die Zusammensetzung und Aufgabenbeschreibung finden Sie in der jeweils gültigen Fassung im Schulgesetz.
Schulkonferenz:
Das höchste schulische Gremium. Hier werden die zentralen Entscheidungen, die eine Schule selbst treffen darf, vorbereitet und abgestimmt. Die Mitglieder der Gesamtkonferenz wählen ihre Vertreter für die Schulkonferenz.
Erweiterte Schulleitung:
In der Regel sitzen die Schulleitung und Funktionstelleninhaberinnen und Funktionsstelleninhaber sowie vier gewählte Mitglieder der Gesamtkonferenz in diesem Gremium und arbeiten schwerpunktmäßig an der Schulentwicklung.
Gesamtkonferenz: Die Versammlung aller Lehrkräfte. An den Konferenzen dieses Gremiums müssen Sie verpflichtend teilnehmen.
Fachkonferenzen:
Zu jedem Unterrichtsfach finden mehrmals jährlich Fachkonferenzen statt, in denen sich Fachlehrkräfte über Leitlinien der Unterrichtspraxis, zu verwendende Schulbücher, Zensurenzusammensetzung etc. abstimmen. In jedem Fach, das Sie unterrichten, sind Sie auch Mitglied der Fachkonferenz. Die Beschlüsse dieses Gremiums müssen Sie befolgen.
Klassenkonferenz:
Die Klassenkonferenz tritt unter anderem zusammen, wenn disziplinarische Ordnungsmaßnahmen nach §63 des Schulgesetzes eingeleitet werden sollen. In diesem Fall beruft die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer die Konferenz ein, die dann von der Schulleiterin oder dem Schulleiter geleitet wird. Auch die Versetzungsentscheidungen werden hier getroffen. Mitglieder der Klassenkonferenz sind sämtliche in dieser Lerngruppe unterrichtende Lehrkräfte.
Redaktionell verantwortlich: Katharina Wucke, SenBJF
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