Informatik

Datenbanken
 
Integritätsbedingungen
 
Integritätsbedingungen können in drei Kategorien eingeordnet werden:
 
1. Regeln für die Wertebereichsintegrität
 
"Sie umfassen den Erhalt der Korrektheit der Attributwerte innerhalb der Relation."
Für jedes Attribut ist der zulässige Wertebereich genau festzulegen. Dieses Konzepz entspricht der Typüberprüfung bei Programmiersprachen. Neben dem geauen Datentyp sollten, wenn möglich, auch die Ober- und Untergrenzen für die Werte angegeben werden.
 
Zu dieser Integritätsprüfung gehört auch die Forderung, daß der Wertebereich für ein beliebiges Schlüsselelement nicht NULL beinhalten darf.
 
2. Regeln für die intra-relationale Integrität
 
"Sie umfassen die Korrektheit der Beziehungen zwischen den Attributen in einer Relation und der Erhaltung der Eindeutigkeit der Schlüssel."
Im wesentlichen geht es hier um die Eindeutigkeit der Schlüssel. Viele relationale Datenbanksysteme erzwingen diese Eindeutigkeit nicht.
 
3. Regeln für die referentielle Integrität
 
"Sie umfassen die Erhaltung der Korrektheit und Konsistenz der Beziehungen zwischen den Relationen."
Die Erhaltung der referentiellen Integrität gilt vor allem der Überprüfung von Fremdschlüsseln. So sollten z.B. in einer Bücherei keine Benutzer gelöscht werden können, die noch ein Buch augeleihen haben. Außerdem sollten nur Bücher an tatsächlich vorhandene Benutzer ausgeliehen werden können.
 
Zitate aus J.G.Hughes: Objektoreinteirte Datenbanken, München

 

Pfeil

verantw.: J. Frank