Elternsprecher
Die Eltern der Schülerinnen und Schüler jeder Klasse, die zu Beginn des Schuljahres in der Mehrzahl minderjährige Schülerinnen und Schüler hat, bilden eine Elternversammlung. Die Elternversammlung wählt aus ihrer Mitte zwei Elternsprecherinnen oder Elternsprecher. (Schulgesetz § 81)
Entschädigung
Verwaltungsvorschriften über die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Landesgremien zur Schulmitwirkung (VV-Entschädigung der Landesgremien - VV-EntschGr)
Gremien
Gremiengeschäftsstelle der Landesgremien im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Telefon: 0331 866 3508 / 09
Fax: 0331 866 3788
E-Mail: mitwirkung@~@mbjs.brandenburg.de
Hausaufgaben
Die Klassenkonferenz berät und beschließt über alle Fragen der Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Sie entscheidet insbesondere […] über den Umfang der Hausaufgaben und die gleichmäßige Verteilung der Hausaufgaben und schriftlichen Arbeiten […] (Schulgesetz § 88)
Institut für Schulqualität der Länder Berlin und Brandenburg (ISQ) e.V.
Das Institut für Schulqualität wurde von den Ländern Berlin und Brandenburg gegründet und berät als wissenschaftlicher Dienstleister Schulen, Schulverwaltungen und die Bildungspolitik mit dem Ziel, die Qualität der Bildung in der gemeinsamen Bildungsregion Berlin-Brandenburg weiterzuentwickeln.
www.isq-bb.de
Landeselternrat (LER)
Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt wählt aus jedem Kreisrat je zwei Vertreter in den Landesrat der Eltern. Je 8 Mitglieder aus diesem Landesrat werden in das höchste Mitwirkungsgremium in Brandenburg, den Landesschulbeirat, gewählt. Zudem vertreten die Mitglieder des Landeselternrates die schulischen Interessen der Eltern in allen anderen Bereichen.
Landeslehrerrat (LLR)
Auf der Landesebene wird ein Landesrat der Lehrkräfte gebildet. Ihm gehören je zwei Vertreterinnen und Vertreter der Kreislehrerräte an. Der Landeslehrerrat entsendet acht Vertreterinnen und Vertreter in den Landesschulbeirat. Der Landesrat der Lehrkräfte dient zum einen der Wahrnehmung der schulischen Interessen der Lehrkräfte und zum anderen der Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Landesschulbeirat.
Landesrat der Schülerinnen und Schüler (LSR)
Der Landesrat der Schülerinnen und Schüler wird aus je zwei gewählten Vertreterinnen und Vertretern jedes Landkreises gebildet. Das sind bei 18 Kreisen 36 Mitglieder im Landesrat der Schülerinnen und Schüler. Sie treffen sich mindestens vier Mal in einer zweijährigen Wahlperiode. Der Landesschülerrat wählt aus seiner Mitte eine Sprecherin oder einen Sprecher, zwei Stellvertreter oder Stellvertreterinnen und fünf weitere Vorstandsmitglieder. Häufig sind diese acht Personen auch Mitglied im Landesschulbeirat. Zwei Mitglieder des Landesschülerrats werden in die Bundesschülerkonferenz delegiert.
Landesschulbeirat (LSB)
Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt wählt aus jedem Kreisrat je zwei Vertreter in den Landesrat der Lehrer, den Landesrat der Schüler und den Landesrat der Eltern (§ 138 BbgSchulG). Je 8 Mitglieder aus diesen Landesräten werden in den Landesschulbeirat (§ 139 BbgSchulG) gewählt, das höchste Mitwirkungsgremium in Brandenburg. Er berät mit dem für Schule zuständigen Ministerium schulische Fragen von grundsätzlicher Bedeutung und beschließt hierzu.
Dem Landesschulbeirat gehören neben den schulischen Vertretern an:
- der/die Vorsitzende des für Schule zuständigen Ausschusses des Landtages Brandenburg
- Vertreter*in der evangelischen und katholischen Kirche, sowie des Humanistischen Verbandes Deutschlands
- Vertreter*in der kommunalen Spitzenverbände
- Vertreter*in der Eltern, Schüler und Lehrkräfte der Träger von Ersatzschulen im Land Brandenburg
- Vertreter*in des Deutschen Gewerkschaftsbundes und des Deutschen Beamtenbundes
- Vertreter*in von Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Vereinigung der Unternehmensverbände
- Von Landesjugendhilfeausschuss und den Frauenverbänden benanntes Mitglied
- Vom Rat für sorbische Angelegenheiten beim Landtag Brandenburg benanntes Mitglied
LISUM
Das Landesinstitut für Schule und Medien (LISUM) ist eine gemeinsame Einrichtung der Länder Berlin und Brandenburg und bietet pädagogischen Unterstützungsangebote in der gemeinsamen Bildungsregion.
Rederecht
§ 76 - Geschäftsordnung
(1) Die Beratungen der Gremien sind in der Regel nicht öffentlich. Sachverständige und Gäste können an den Beratungen teilnehmen, wenn das Gremium dem mit Mehrheit zustimmt. Sie können zu einzelnen Punkten Rederecht erhalten.
(zitiert nach: Brandenburgisches Schulgesetz)
Schulgesetz (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG)
Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (i. d. F. vom 2. August 2002)
Teil 7 Mitwirkung
Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 74-80)
Abschnitt 2 - Eltern (§§ 81,82)
Abschnitt 3 - Schülerinnen und Schüler (§§ 83,84)
Abschnitt 4 - Lehrkräfte (§§ 85 - 89)
Abschnitt 5 - Schulkonferenz (§§ 90,91)
Abschnitt 6 - Oberstufenzentren (§§ 92 - 95)
Abschnitt 7 - Ergänzende Vorschriften (§§ 96 - 98)
Teil 12 - Mitwirkungsrechte auf Kreis- und Landesebene (§§ 136 -139)
Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG)
Schulkonferenz
(BbgSchuIG §§ 90,91)
Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Beratungs- und Entscheidungsgremium der Schule. Stimmberechtigte Mitglieder der Schulkonferenz sind die Schulleiterin/der Schulleiter, vier Lehrkräfte, fünf Schülerinnen und Schüler, sowie fünf Eltern. Sie werden von ihren Konferenzen für jeweils zwei Jahre gewählt. Außerdem ist eine Vertreterin oder ein Vertreter des Schulträgers stimmberechtigtes Mitglied. Die Schulleiterin/der Schulleiter führt die Geschäfte der Schulkonferenz. Es wird ein Vorstand aus der Mitte ihrer stimmberechtigten Mitglieder gewählt. Durch ihn werden Anfragen, Anträge, Stellungnahmen und Beschlüsse der Schulkonferenz an die entsprechenden Stellen weitergeleitet. Die Beratungen der Schulkonferenz sind schulöffentlich.
Weisung
§ 75 - Grundsätze für die Arbeit der Gremien
(6) Wer in einem Gremium nach diesem Gesetz tätig wird, ist an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.
(zitiert nach: Brandenburgisches Schulgesetz)
Redaktionell verantwortlich: Bianca Radimersky
Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg ist ein Service des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin) und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Land Brandenburg.