Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten

Was sind Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten?
Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten (LRS) werden aus pädagogischer Sicht als Verzögerung der Lese-Rechtschreib-Entwicklung ohne Bezug zur Intelligenz definiert. Diese Definition ist angelehnt an die Beschlüsse der KMK.
Der Begriff "Legasthenie" wird bewusst vermieden, denn der Störungs- bzw. Krankheitsbegriff ist nicht hilfreich, weil er suggeriert, dass nur durch eine besondere Behandlung außerhalb des schulischen Kontextes die Störung beseitigt werden kann.
Welche Ursachen haben Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten?
Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten sind nicht auf einen einzigen ursächlichen Faktor zurückzuführen. Sie entstehen in einem ungünstigen Bedingungsgefüge, bei dem verschiedene Faktoren sich gegenseitig beeinflussen können:
- personale Faktoren des Kindes (z. B. Sprachauffälligkeiten)
- Umweltfaktoren (z. B. Schriftnähe bzw. -ferne des Elternhauses)
- schulische Bedingungen (z. B. fehlende Anknüpfung an die Lernausgangslage).
- Erläuterungen zu den Verwaltungsvorschriften LRSR in Brandenburg
- Rechtliche Grundlagen zum Umgang mit LRS in Berlin
- Literatur zu LRS
- Links zu LRS
LRS-Leitfaden (BE)
Der aktuelle Leitfaden zur Diagnostik "SCHWIERIGKEITEN IM LESEN, RECHTSCHREIBEN UND RECHNEN" enthält Hinweise zum
Nachteilsausgleich und Notenschutz (Stand: Dezember 2019)
Den Leitfaden wird durch Informationsbrief "FAQ: Rechtliche Fragen zum Umgang mit Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten" ergänzt.
Den alten Leitfaden zum Umgang mit Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten in der Grundschule für Berlin von 2010 finden Sie hier.
Redaktionell verantwortlich: Jakob Fraatz