Kinderschutztagung 2015
Dokumentation der Fachtagung "Kinderschutz an den Grundschulen des Landes Brandenburg" im LISUM vom 24. Juni 2015
Schule bzw. die Lehrerinnen und Lehrer sind zum Schutz der seelischen und körperlichen Unversehrtheit, der geistigen Freiheit und der Entfaltungsmöglichkeiten ihrer Schülerinnen und Schüler verpflichtet.1 Schule muss jeden Anhaltspunkt für Vernachlässigung oder Misshandlung nachgehen. Hierbei ist auch zu prüfen, ob das zuständige Jugendamt oder andere Stellen mit einbezogen werden müssen. Der Kinderschutzauftrag für Lehrerinnen und Lehrer ist im Jahre 2012 mit dem neuen Bundeskinderschutzgesetz präzisiert worden. Schule soll für alle Kinder und Jugendliche ein geschützter und sicherer Ort sein.
1 § 4 Abs. 3 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG)
Im Rahmen einer Fachtagung haben sich Experten der Schulen, der Schulpsychologie, der Schulaufsicht und Vertretungen der Jugendämter und der mit der Thematik befassten freien Träger getroffen und ausgetauscht.
- Kinderschutz als fachliche Herausforderung an Schule
Dr. Christian Böhm
Behörde für Schule und Berufsbildung, Hamburg
KMK-Beauftragter zur Thematik „Gewalt an Schulen und sexueller Missbrauch“
- Kinderschutz als gesetzlicher Auftrag in Schule
Hans Leitner
Leiter der Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg
- Wanderausstellung „UN-HEIMLICHE MACHT“ (sexueller Missbrauch)
Annelie Dunand
STIBB e.V.
- Austausch zur Thematik Kinderschutz als Kooperationsauftrag von Schule und Jugendhilfe
Roman Riedt
kobra.net / Landeskooperationsstelle Schule – Jugendhilfe
- „… und wenn es einer von uns ist?“ Handreichung für die Schulpraxis
Senatorin für Bildung und Wissenschaft, Bremen
Redaktionell verantwortlich: Thomas Hirschle, LISUM
Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg ist ein Service des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin) und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Land Brandenburg.