Berufsfachschule Grundbildung (BFS-G Brandenburg)
Berufsschulpflichtige Schülerinnen und Schüler, die keinen Bildungsgang der Berufsschule besuchen können, erfüllen ihre Berufsschulpflicht im einjährigen Bildungsgang der Berufsfachschule zum Erwerb beruflicher Grundbildung und von gleichgestellten Abschlüssen der Sekundarstufe I (BFS-G).
Die Berufsfachschule Grundbildung steht auch jenen Schülerinnen und Schülern offen, die die 10. Jahrgangsstufe in der allgemein bildenden Schule der Sekundarstufe I ohne Abschluss beendet und ihre zehnjährige Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.
Der erfolgreiche Besuch des Bildungsgangs führt Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss zu einem der Berufsbildungsreife und Schülerinnen und Schüler mit der Berufsbildungsreife zu einem der erweiterten Berufsbildungsreife gleichgestellten Abschluss.
Weiterführende Links:
Verordnung über die Bildungsgänge der Berufsfachschule
zum Erwerb beruflicher Grundbildung und von gleichgestellten Abschlüssen der Sekundarstufe I (Berufsgrundbildungsverordnung - GrBiBFSV)
Amtsblatt des MBJS
Curriculare Vorgaben für die Gestaltung der Orientierungsphase in den Bildungsgängen der Berufsfachschule zum Erwerb beruflicher Grundbildung und von gleichgestellten Abschlüssen der Sekundarstufe I
Redaktionell verantwortlich: Steffen Donath
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