Aufgaben schulischer Bildung

Es ist Aufgabe schulischer Bildung, gemeinsam mit den Eltern die wertvollen Anlagen der Kinder und Jugendlichen zu erkennen und bestmöglich zu fördern, damit sie ihre individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten zur vollen Entfaltung bringen und diese für die eigene Lebensgestaltung ebenso wie für eine aktive Beteiligung an der Bewältigung gegenwärtiger und zukünftiger gesellschaftlicher Herausforderungen nutzen können.

Schule als Lern- und Lebensort

Die Schule als gemeinsamer Lern- und Lebensort hat – insbesondere in ihrer ganztägigen Organisationsform – eine große Bedeutung als sozialer Raum, in dem Kinder und Jugendliche lernen, ihr eigenes Leben zunehmend selbstständig in die Hand zu nehmen und ihr Umfeld aktiv mitzugestalten. Schülerinnen und Schüler  lernen ihre Rechte auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben kennen und erleben, wie sie sich zivilgesellschaftlich engagieren sowie bei der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten mitwirken können. In diesem Sinne erhalten sie die Gelegenheit, sich zu erproben und dabei ihr eigenes Handeln und das ihres Umfeldes kritisch zu reflektieren.

Inklusion

Alle Schülerinnen und Schüler haben gemäß der landesspezifischen Regelungen ein Recht auf eine gemeinsame und bestmögliche Bildung. Dieser Anspruch besteht unabhängig von z. B. körperlichen und geistigen Potenzialen, Herkunft, sozioökonomischem Status, Kultur, Sprache, Religion, Weltanschauung sowie sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität. Die dadurch gegebene Vielfalt stellt eine Bereicherung und Ressource dar. Die Schule bezieht diese Vielfalt gezielt und konstruktiv in den Unterricht und das Schulleben ein. >

Lernerfahrungen

Die Schule knüpft an das an, was Kinder und Jugendliche an Kenntnissen,
Erfahrungen und Einsichten über sich, ihr eigenes Lebensumfeld und die Welt mitbringen. In den jeweils aktuellen Grundsätzen für die elementare Bildung der Länder Berlin und Brandenburg sind Kompetenzen beschrieben, auf die Schule aufbauen kann.

Lebenslanges Lernen

Die von Globalisierung und fast unbegrenzter Verfügbarkeit von Informationen geprägte Welt erfordert eine Neuorientierung für das Lernen im Unterricht. Die Vorstellung, man könne lebenslang ausschließlich von einem in Kindheit und Jugend erworbenen Wissensvorrat zehren, wird der Realität nicht mehr gerecht. Mehr als um die Vermittlung von Wissen geht es daher um die Entwicklung von Motivation, Interesse und Neugier und um die Fähigkeit, Informationen aufzunehmen, sie mit vorhandenen Kenntnissen zu vernetzen, zu bewerten und gestaltend zu nutzen. Schülerinnen und Schüler sollen lernen, das erworbene Wissen und Können auf neue Bereiche zu übertragen, eigene Ziele zu verwirklichen und sich den Anforderungen in Schule, Beruf und Alltag zu stellen.

Kompetenzentwicklung

Um bereits vorhandene Kompetenzen weiterzuentwickeln und neue zu erwerben, werden gezielt Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten aufgebaut und vielfältig angewandt. Zunehmend werden im Verlauf der Schulzeit fachliche Grenzen überschritten und vernetztes Denken und Handeln gefördert. So entstehen auf der Grundlage des fachbezogenen und fachübergreifenden
Kompetenzerwerbs durch Interesse und Motivation geleitetes Handlungsvermögen und Handlungsbereitschaft.

Standardorientierung

Die Standards des Rahmenlehrplans beschreiben, welche fachlichen und überfachlichen Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler erwerben, erweitern und vertiefen müssen. Sie dienen den Lernenden und Lehrenden als Orientierung für erfolgreiche schulische Arbeit. Als allgemein verbindlicher Maßstab für das Erreichte und das noch zu Erreichende bilden sie die Voraussetzung für eine individualisierte Unterrichtsgestaltung in heterogenen Lerngruppen, die den unterschiedlichen Persönlichkeiten und Lerngeschwindigkeiten der Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage einer lernprozessbegleitenden Diagnostik, Beratung und Förderung gerecht wird.

Themen und Inhalte

Die im Rahmenlehrplan dargestellten Themen und Inhalte berücksichtigen die Systematik des jeweiligen Faches und die fachübergreifenden Anforderungen. Sie sind eine wesentliche Grundlage für die Kompetenzentwicklung der Kinder und Jugendlichen. Die Beschäftigung mit den Themen und Inhalten soll es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, eigene Interessen zu entdecken und zu pflegen sowie vergangene, gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen in der eigenen Kultur und in anderen zu erkennen und für ihre Lebensgestaltung und Lebensplanung zu nutzen.

Schulinterne Curricula

Der Rahmenlehrplan bietet Orientierung und Raum für die Gestaltung schulinterner Curricula. Diese entstehen als Ergebnis der Zusammenarbeit der an der Schule Beteiligten und nutzen die Anregungen und Kooperationsangebote externer Partnerinnen und Partner. Die schulinternen Curricula beachten die Vorgaben des Rahmenlehrplans einschließlich der Basiscurricula und berücksichtigen das schulische Umfeld, die Neigungen und Interessen sowie die Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler an der jeweiligen Schule ebenso wie das schulische Profil und Ganztagskonzept. Dazu werden fachbezogene, fachübergreifende und fächerverbindende Entwicklungsschwerpunkte sowie profilbildende Maßnahmen festgelegt. Die fachliche Kooperation ist dabei ebenso von großer Bedeutung wie fachübergreifende Absprachen und Vereinbarungen. Das auf der Grundlage des Rahmenlehrplans erstellte schulinterne Curriculum dient dazu, überprüfbare und transparente Festlegungen bezüglich der Qualität der Unterrichtsarbeit in den Fächern zu treffen und deren Evaluation zu ermöglichen. >

Amtliche Fassung (Download als pdf-Datei)      Hinweise zur RLP-Einführung

Redaktionell verantwortlich: Boris Angerer, LISUM